Nach dem Tod eines 17 Monate alten Kleinkindes nach einem kleinen Eingriff im April 2018 in den Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen sich heute, Mittwoch, 11. Dezember 2019, zwei Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg verantworten. Im Bild:  Ein Angeklagter vor Beginn des Prozesses. – FOTO: APA/VERA REITER
APA/Vera Reiter
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Gericht

Prozess im „Fall David“ vertagt

Der Prozess im „Fall David“ ist Donnerstagnachmittag am Landesgericht Salzburg erneut vertagt worden. Die Richterin gab einem Antrag der Staatsanwältin und des Hinterbliebenen-Vertreters auf Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Bereich Anästhesie statt.

Damit gab es auch am Donnerstag kein Urteil. Die Richterin führte an, dass es bei der mündlichen Erörterung der Expertise eines Narkosearztes Donnerstagnachmittag zu einem massiven Widerspruch zu dessen schriftlichen Gerichtsgutachten gekommen sei. Dabei schien die Ausgangslage zu Prozessbeginn Donnerstagfrüh noch klar.

In dem Verfahren müssen sich zwei Ärzte – ein Kinderchirurg und ein Anästhesist – wegen grob fahrlässiger Tötung eines 17 Monate alten Buben verantworten. Dem Chirurgen und dem Anästhesisten bei der Operation werden fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie David operiert haben, obwohl der kleine Bub nicht nüchtern war. Die Narkose habe letztlich dazu geführt, dass der Bub bei der als harmlos geltendenOperation an seinem eigenen Erbrochen erstickt ist.

Opfer-Anwalt: „Gutachter ist glatt umgefallen“

Im vorliegenden Anästhesie-Gutachten ist von einer übereilten Operation die Rede, quasi ein Kunstfehler. Vor Gericht wollte der Gutachter das Donnerstagnachmittag allerdings so nicht mehr bestätigen.

„Der Anästhesie-Professor ist aus meiner Sicht glatt umgefallen, weil er sein schriftliches Gutachten nicht aufrecht erhalten hat. Das war für mich völlig überraschend. Zentral geht es um den Punkt, ob bei der gewählten Narkoseform der Sedoanalgesie die so genannte Sechs-Stunden-Nüchternheitsregel auch gilt oder nicht. Für mich war völlig klar, dass es sich auch bei der Sedoanalgesie um eine Narkose handelt, wo diese Nüchternheitsregel einzuhalten ist“, sagte Rieder.

Davids Vater: „Gerechtigkeit muss siegen“

Weil aber auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft zentral auf dem Anästhesiegutachten beruht, beantragten Opferanwalt und Staatsanwaltschft gemeinsam ein neues Anästhesiegutachten. Bis dahin müssen die Angehörigen des kleinen David weiter auf eine Entscheidung warten", sagte G.

„Einerseits ist es frustrierend und enttäuschend, dass es wieder kein Urteil gibt. Andrerseits sind wir aber sicher, dass Gerechtigkeit und Wahrheit siegen sollten. Und das war aus unserer Sicht mit diesem Gutachter nicht möglich“, sagte der Vater von David.

Beschuldigten-Anwälte gaben keinen Kommentar ab

Von den Anwälten der Beschuldigten wollte am Donnerstag niemand einen Kommentar abgeben. Opferanwalt Stefan Rieder hofft nun auf einen Sachverständigen aus dem Ausland. Bis ein neuer Gutachter gefunden und ein neues Gutachten erstellt ist, dürften allerdings wieder Monate vergehen, sodass der Prozess wohl erst Mitte 2020 forgesetzt werden kann.

Beschuldigte Ärzte suspendiert

Die Landeskliniken hatten die betroffenen Ärzte nach dem Vorfall zunächst in den Verwaltungsdienst versetzt und suspendierten sie schließlich.

Der Prozess gegen die beiden Angeklagten hat schon Mitte Dezember 2019 begonnen. Nach einer Vertagung im Februar war das Verfahren dann auch – coronavirusbedingt – monatelang still gestanden.