Politik

Schulschließungen: „Bund muss Arbeitskosten zahlen“

Dienstfreistellungen für Eltern, die wegen CoV-Schulschließungen zu Hause auf ihre Kinder aufpassen müssen, sollte ab sofort der Bund bezahlen. Das fordern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer nun gemeinsam. Bisher ersetzte der Bund nur ein Drittel der Kosten, die den Betrieben entstehen.

Viele Eltern hatten wegen des rigorosen Lockdowns schon im Frühjahr ihren normalen Jahresurlaub aufgebraucht, um zu Hause auf ihre Kinder aufzupassen bzw. sie auch zu unterrichten. Laut Gesetz gibt es auch die Möglichkeit für einen dreiwöchigen Extrasonderurlaub, wenn man betreuungs- und schulpflichtige Kinder hat. Die Arbeitgeber müssen diesem Modell aber zustimmen. Bei solchen Freistellungen zahlt der Bund nur ein Drittel der Kosten.

„Fortzahlung muss der Bund refundieren“

Am 1. September läuft die bisherige Regelung aus. Peter Eder, Präsident der Salzburger Arbeiterkammer, fordert von Bundesregierung und dem Nationalrat als Gesetzgeber eine unbefristete und komplette Kostenübernahme durch den Bund: „Die Entgeltfortzahlung muss der Bund den Betrieben refundieren. Und es darf nicht auf drei Wochen begrenzt sein.“

„Arbeitgeber, Arbeitnehmer können nichts dafür“

Der Forderung Eders stimmt auch Peter Buchmüller zu, der Präsident der Salzburger Wirtschaftskammer: „Ich denke auch, dass Schulschließungen vom Bund abgedeckt werden sollten. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können etwas dafür, dass solche Schritte gesetzt werden.“

Diese Neuerung wäre letztlich eine wesentliche Entlastung für die von der CoV-Krise gebeutelten Unternehmen, heißt es von Wirtschafts- und Arbeiterkammer in Salzburg.

Schulschließungen: „Bund muss Arbeitskosten zahlen“

Dienstfreistellungen für Eltern, die wegen CoV-Schulschließungen zu Hause auf ihre Kinder aufpassen müssen, sollte ab sofort der Bund bezahlen. Das fordern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer nun gemeinsam.