Hebebühne der Feuerwehr
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Chronik

Verurteilung nach tödlichem Stromunfall

Nach einem tödlichen Stromunfall bei einer Kindersicherheits-Olympiade in Golling (Tennengau) am 17. Mai 2019 ist nun ein Kollege des verstorbenen Feuerwehrmanns in einem vereinfachten Strafverfahren zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Laut einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ erhielt der Mann wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit sechs Monate bedingte Haft.

Zudem soll der Angeklagte 10.000 Euro an die Krankenkasse zahlen. „Dabei geht es um Kosten, die entstanden sind, weil die mitfahrenden Kinder nach dem Stromunfall ins Spital kamen und man dort ihren Gesundheitszustand überwacht hat“, sagte der Anwalt des Angeklagten der Zeitung.

Teleskopbühne geriet zu nahe an 110-kV-Leitung

Bei dem Unfall war eine Teleskopbühne eines Feuerwehrautos bei der „Safety Tour“ des Zivilschutzverbandes zu nahe an eine 110-kV-Leitung geraten. Es kam zu einem Funkenüberschlag.

Ein 45-jähriger Feuerwehrmann, der auf der Bühne mitfuhr, erlitt einen tödlichen Stromschlag. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Auf der Bühne befanden sich zu diesem Zeitpunkt auch sechs Volksschüler. Sie blieben unverletzt und kamen mit dem Schrecken davon. Der Beschuldigte soll bei dem Unfall vom Boden aus die Hubrettungsbühne bedient haben

Vorwurf, gegen Betriebsvorschrift vertoßen zu haben

Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem vor, entgegen der Betriebsvorschrift während des Hochfahrens des Kollegen gar nicht beim Lkw bzw. beim dortigen Hauptbedienstand für die Benutzung bzw. Steuerung der Bühne gewesen zu sein. Der Angeklagte gab laut „SN“ einen Sorgfaltsverstoß zu.

Beim sogenannten Mandatsverfahren kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Die Richterin oder der Richter legen das Strafmaß mit einer schriftlichen Verfügung fest. Der Angeklagte muss sich damit keinem Prozess stellen.

Strafverfügung noch nicht rechtskräftig

Im konkreten Fall ist die Strafverfügung nicht rechtskräftig. Laut Zeitungsbericht verzichtet die Staatsanwaltschaft auf einen Einspruch. Der Verteidiger sagte am Dienstag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA), er wolle sie noch inhaltlich prüfen. Auch Privatbeteiligten- und Opfervertreter können theoretisch noch Einspruch erheben.

SN, red, salzburg.ORF.at