Verdreckte Kühe in Stall
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Chronik

Tierquälerei auf Bauernhof: Geldbuße und Diversion

700 Euro Buße muss nun ein Bauer in Eugendorf (Flachgau) zahlen. Ihm wurde Dienstag wegen Tierquälerei der Prozess gemacht. Im Herbst 2019 standen einige seiner Kühe und Kälber tief im Kot und waren angebunden. Der Landwirt wurde strafrechtlich deswegen aber nicht verurteilt.

Der Mann kommt mit einer so genannten Diversion davon. Nach dem Eingeständnis seiner Schuld und der Zahlung von 700 Euro will die Justiz das Gerichtsverfahren gegen ihn einstellen. Nach Bekanntwerden der Missstände in seinem Stall hatte der Landwirt noch im vergangenen Herbst einiges verbessert und 250.000 Euro in die Modernisierung von Bauernhof und Stall gesteckt.

Bauer verweist auf soziale Notlage

Zuvor sei er mit dem Ausmisten einfach nicht mehr nachgekommen, beteuerte der Bauer vor Gericht. Seine Kinder hätten ebenfalls keine Zeit gehabt, weil sie auswärts arbeiten müssten. Und seine Frau sei nach Operationen auch nicht arbeitsfähig. Nun habe er wieder rund 60 Tiere und Hilfe vom Maschinenring. Zudem sei er mit Leib und Seele ein Bauer und sehr auf das Wohl seines Viehs bedacht. Er habe keinem Tier unnötige Qualen zugefügt und sie nie länger angebunden, als es unbedingt nötig gewesen sei. Hier die Bilder aus dem Archiv:

Flachgauer Bauer muss 700 Euro Bußgeld zahlen

Wegen Tierquälerei stand am Mittwoch ein Bauer vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sah von einer strafrechtlichen Verfolgung ab

Diversion nur bei geringfügigen Delikten

Die 700 Euro Geldbuße muss der Eugendorfer nun innerhalb von 14 Tagen zahlen, sonst könnte das Strafverfahren doch wieder aufgenommen werden. Die Diversion wurde vom Nationalrat als Gesetzgeber extra geschaffen, um bei Delikten – die von der Justiz eher als geringfügig eingestuft werden – auf lange und damit teure Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen verzichten zu können.