Wolf
pixabay/raincarnation40
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Chronik

Einsprüche gegen Wolfsabschuss

Nachdem die Bezirkshauptmannschaft St. Johann (Pongau) Mitte Juni den Abschuss eines Wolfes im Großarltal genehmigt hat, haben mehrere Naturschutzorganisationen Einsprüche gegen diesen Bescheid eingelegt.

Die Abschusserlaubnis ignoriere den strengen Schutz der Wölfe und habe insbesondere gelindere Mittel als die Tötung nicht ausreichend in Betracht gezogen, kritisieren Tierschützer von WWF, Naturschutzbund und Ökobüro. Der Wolf, der abgeschossen werden soll, hat im Großarltal (Pongau) im Sommer 2019 rund zwei Dutzend Schafe gerissen.

„Wolf fangen oder vergrämen“

Wie erwartet brachten die Naturschutzorganisationen nun beim Landesverwaltungsgericht Salzburg Beschwerde gegen den im Juni von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellten Bescheid zum Abschuss des Wolfes ein. „Dieser Tötungsbescheid ist ein europarechtswidriger Angriff auf den Naturschutz“, erklärten Christoph Walder vom WWF und Lucas Ende vom Naturschutzbund in einer gemeinsamen Aussendung am Dienstag.

Der strenge Schutzstatus der Wölfe verpflichte aber zum Einsatz von Maßnahmen wie Herdenschutz. Auch Alternativen wie Fang, Besenderung und Vergrämung seien nicht ausreichend geprüft worden.

Bezirkshauptmannschaft St.Johann
ORF/Peter Obermüller
Die BH St. Johann im Pongau genehmigte vor wenigen Wochen den Abschuss eines Wolfes