Betroffen sind unter anderem mehrere erst kürzlich gestartete Verbindungen vom Salzburger Flughafen nach Osteuropa. Es sind vor allem zwei Linien, die von den neuen coronavirus-bedingten Verboten getroffen werden. Es geht um die Linienflüge von Air Serbia in die südserbische Stadt Nis. Wizz Air bietet derzeit von Salzburg aus fünf Ziele an: Skopje in Mazedonien, Tuzla in Bosnien, die serbische Hauptstadt Belgrad und die rumänische Hauptstadt Bukarest. Alle diese Flüge müssen vorerst gestrichen werden. Die Verbindung nach Zypern bleibt.
Einschränkungen vorerst bis Ende Juli
Wie lange die neuen Einschränkungen gelten werden, das ist laut Bundesregierung offen. Vorerst sind sie bis Ende Juli fixiert. Verlängerungen seien aber möglich. Damit sind auch die ab August geplanten Flüge von Salzburg nach St. Petersburg, Kiew und ins bulgarische Varna noch nicht ganz sicher. Das Management des Salzburger Flughafens und die Fluggesellschaft Wizz Air gehen aber davon aus, dass der Linienbetrieb aufgenommen werden kann.
Auch Großbritannien auf der Liste
Schon jetzt stehen auf der österreichischen Flugverbotsliste acht weitere Länder. Für Salzburg ist dabei vor allem Großbritannien ein Faktor. Ins Vereinigte Königreich gibt es mehrere Verbindungen. Landungen aus allen gelisteten Staaten bleiben allerdings in Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören Flugzeuge, die Fracht, Kranke, heimkehrende Österreicher, Pflegepersonal oder Erntehelfer ins Land bringen.
Airport-Management: „Es tut weh“
„Die aktuelle Verordnung trifft uns hart“, sagt Flughafen-Sprecher Alexander Klaus: „Es sind immerhin fünf Strecken und zehn Flüge pro Woche. Bei einem ohnehin schon extrem ausgedünnten Flugplan tut das weh, besonders wenn neu lancierte Verbindungen gleich wieder ruhend gestellt werden.“
Das Flughafen hofft nun, dass die vorerst bis Ende Juli geltenden Einschränkungen dann wieder fallen. „Es wäre wichtig, dass ab August wieder so etwas wie Normalbetrieb herrscht“, sagt Klaus. Auch weil im Saisonflugplan weitere Strecken in schon bisher und nun neu vom Landeverbot betroffene Staaten wie Bulgarien, Ukraine oder Russland vorgesehen sind.