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Gericht

380-kV-Freileitung: Gegner verweisen auf EuGH-Urteil

Die Gegner der 380-kV-„Stromautobahn“ fühlen sich nun durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes in ihrem Widerstand bestärkt. Die Richter entschieden im Fall einer Windkraftanlage in Belgien, dass die Behörden dort eine Genehmigung aufheben müssen, weil keine Strategische Umweltprüfung erfolgt sei.

Dieser Fall in Belgien sei voll vergleichbar mit dem Bau der Freileitung in Salzburg, so die Leitungsgegner. Ein Urteil des EuGH im Fall der Salzburger 380 kV-Leitung steht noch aus. Das Verfahren auf dieser Ebene läuft noch.

Gegner hoffen auf EuGH-Urteil

Die Gegner der Freileitung haben nun einen Brief an den österreichischen Verwaltungsgerichtshof geschrieben – mit dem Verweis auf das EUGH-Urteil. Der Brief sei schon unterwegs, sagt Bürgermeister Rupert Reischl aus Koppl (ÖVP), ein vehementer Freileitungsgegner, der die Zerstörung des Orts- und Landschaftsbildes seiner Gemeinde befürchtet: „Der Bundesverwaltungsgerichtshof muss dieses Urteil des EuGH berücksichtigen.“

Bürgermeister: „Justiz muss das berücksichtigen“

Die Gemeinden Eugendorf und Koppl versuchen neben anderen Gegnern in den nördlichen Landesteilen Salzburgs schon seit längerer Zeit, die bestehende UVP-Genehmigung für die Freileitung noch zu kippen. Bürgermeister Reischl betont, die Phalanx der Gegner gehe davon aus, dass die Freileitung der APG nach diesem Urteil in Belgien in der von der österreichischen Politik und Justiz genehmigten Form nicht kommen könne.

APG will weitermachen wie bisher

Beim Leitungsbetreiber – der Austrian Power Grid APG – sieht die Angelegenheit anders. Der Fall in Belgien sei mit der 380 kV-Freileitung nicht vergleichbar. Man halte sich an den in Österreich bereits rechtsgültigen Baubescheid, so die APG. Die aktuelle Revision vor dem Verwaltungsgerichthof hat bisher keine aufschiebende Wirkung. Viele Freileitungsgegner erwarten mit Spannung das Urteil in dem Verfahren, das beim EuGH in diesem Fall läuft.