Es soll bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung um den Bau der Einhausung an der Landesstraße gehen – gleich neben der Baustelle für das geplante Projekt.
Knapp 300 Meter lang ist die schon bestehende Lärmschutzwand. Letztlich soll sie eine komplette Einhausung der Bundesstraße 161 werden, damit die scheinbare Idylle des Luxus-Chalet-Dorfs nicht durch Straßenlärm gestört wird. Weil es um eine Einhausung einer Landesstraße geht, fordert das Land für die Baugenehmigung eine finanzielle Sicherheit in Höhe von 670.000 Euro. Diese Sicherheit müssen die Projektbetreiber über eine Bankgarantie hinterlegen.
Auch auf unseren Archivbildern vom Herbst 2019 ist die Lärmschutzwand zu sehen – hier soll auch die Einhausung entstehen, falls das Projekt weitergeht:
Bankgarantie soll möglichen Abriss sichern
Letztlich soll das Geld sicherstellen, dass die Einhausung ohne zusätzliche Kosten für das Land auch wieder abgerissen werden kann – wenn das Projekt scheitern sollte. Die Bankgarantie hätten die Betreiber seit nunmehr rund drei Monaten nicht bringen können, heißt es aus der Landesverwaltung. Auch eine zusätzliche Nachfrist sei verstrichen. Nun werde man die Bankgarantie bei Gericht einklagen, bestätigt Bernhard Irnberger von der Landesstraßenverwaltung.
Baustopp bis zur Klärung
Wenn dabei keine rechtlich tragfähige Lösung herauskomme, werde die schon bestehende Lärmschutzwand abgerissen und die Kosten den Projektbetreibern in Rechnung gestellt. Bis zur Klärung hat das Land Salzburg offiziell einen Baustopp verhängt. Von den Projektbetreibern heißt es auf ORF-Anfrage, die Bankgarantie sei in Ausarbeitung, das Projekt werde definitiv gebaut.