Straße in der Altstadt von Hallein
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Politik

Altstadt Hallein: Ärger über Ortsbildschutz

Kritik am Ortsbildschutz in der Stadt Hallein (Tennengau) kommt von Altstadt-Hauseigentümern. Die Entscheidungen seien nicht immer nachzuvollziehen, manchmal werde mit zweierlei Maß gemessen. Die Stadt verteidigt sich, will aber besser beraten.

Seit 1978 steht die Halleiner Altstadt unter Ortsbildschutz. Damit entscheidet eine Ortsbildschutzkommission darüber, ob Werbeflächen, Neu- oder Umbauten ins Stadtbild passen. Die Kommission bewertet die Vorhaben auf Basis von Gesetzen, sie hat aber trotzdem Handlungsspielraum. Alle zwei Wochen kommt die Kommission im Halleiner Rathaus zusammen. Ihre fünf Mitglieder sind vom Bezirkshauptmann ernannt – ein Beamter, ein Vertreter des Denkmalschutzes und Fachkundige – also Architekten oder Baumeister.

Sitzung der Halleiner Ortsbildschutzkommission im Rathaus
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Die Arbeit der Halleiner Ortsbildschutzkommission ärgert so manchen Eigentümer

Unverständnis über „verschiedenerlei Maß“

Aber nicht immer können die betroffenen Um- oder Neubauwilligen die Entscheidungen nachvollziehen – so wie Andreas Pilz, Immobilientreuhänder und Eigentümer eines Halleiner Altstadthauses. Einem Geschäft in seinem Haus wurde eine Werbung nur innerhalb der Auslage mit Abstand zum Fenster erlaubt. Bei anderen, benachbarten Geschäften sei das anders, sagt Pilz: „Mir wurde in zweiter Instanz mitgeteilt, dass jegliche Form der Schaufensterbeklebung untersagt ist, obwohl das eigentlich bei allen Geschäften rundherum gängig ist. Entweder ist etwas dem Ortsbild nicht zuträglich – dann gilt es für alle im gleichen Maße – oder es ist doch möglich. Dann gilt es aber auch für alle im gleichen Maße. Wir verstehen eigentlich nicht, warum da verschiedenerlei Maß angelegt wird.“

Einige andere Verärgerte wollen vor der ORF-Kamera nichts sagen, weil sie Bedenken haben, bei künftigen Entscheidungen der Kommission benachteiligt zu werden.

Geschäfte in der Fußgängerzone in der Altstadt von Hallein
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Wie darf welches Geschäft werben? – Das ist eine der Streitfragen

Beurteilungen „aus bestem Wissen und Gewissen“

Doch die Bedenken seien unbegründet, sagt Andreas Herzog, Vorsitzender der Halleiner Ortsbildschutzkommission. Die Entscheidungen der Kommission passierten „rein aus den gesetzlichen Grundlagen oder dem Stand heraus, dass Sachverständige immer aus dem besten Wissen und Gewissen heraus ihre Beurteilung vornehmen müssen. Das alleine schließt eigentlich schon eine Willkür in sich aus.“

Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) hört „immer wieder Beschwerden, dass die Ortsbildschutzkommission Dinge nicht genehmigt hat, obwohl ich sagen muss: Das ist schon massiv besser geworden. Ich habe bei der alten Kommission viel mehr Beschwerden gehört als bei der jetzigen Ortsbildsschutzkommission.“

Streit um Ortsbildschutz in Hallein

Mehr Beratung im Vorfeld geplant

Offenbar reden die Kommission und die Hauseigentümer aber bei manchen Vorhaben aneinander vorbei. Deshalb sind sich alle einig: Es braucht mehr Beratung – und zwar im Vorfeld. Diese soll ab Herbst kommen, sagt Vizebürgermeister Florian Scheicher (ÖVP): „Wir haben im Gesetz normierte Beratungen im Rahmen des Verfahrens. Und wir wollen schon vorher ansetzen und sagen: Wenn es ein Bauansinnen gibt, dann sollen seitens der Behörde und der Ortsbildschutzkommission aktiv Beratungen aufgenommen werden.“

Kommissionsvorsitzender Herzog will die „sehr fachliche Entscheidungen“ seiner Kommission ebenfalls „den Bürgerinnen und Bürgern näherbringen oder die allgemeinen Fragen, die dann kommen, mit diesen Beratungen besser bewerkstelligen.“

Regelkatalog wird angepasst

Ergänzend will Vizebürgermeister Scheicher den Bauteilkatalog aus dem Jahr 2011 überarbeiten. Darin wird zum Beispiel festgelegt, welches Material für Vitrinen verwendet werden darf. Im Sommer soll es auch eine neue Richtlinie für die Geschäfts-Werbeflächen geben.

Aber: „Pauschallösungen sind grundsätzlich immer schwierig, weil jedes Objekt in der Typologie und Position immer einen Einzelfall darstellen wird“, betont Kommissionsvorsitzender Herzog. Trotz neuer Regeln und Empfehlungen bleibt der Ortsbildschutz also eine Gratwanderung zwischen Historischem und Neuem, Kontinuität und Wandel.