Die 31-jährige Ehefrau war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage lautete damals auf Mord. Die Geschworenen sahen zwar keinen Mord, schenkten aber auch der Unfallversion der Angeklagten keinen Glauben.
Der Oberste Gerichtshof entscheidet in ener öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil, eingebracht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung der Frau.