Gegen diese Grundbesitzer, die nicht wollen, dass die Freileitung über ihren Grund verläuft, beantragte der Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) Zwangsrechte, um die Masten trotzdem auf deren Grundstücken errichten zu können. Die weiteren Verhandlungstermine dafür wurden am Montag in Zeitungen kundgemacht: Ab 22. Juni wird bei den Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung und Hallein verhandelt – bis weit in den Juli hinein.
In den Verfahren geht es darum festzulegen, was genau die APG auf diesen Grundstücken machen darf und wie hoch die Entschädigungszahlungen sein sollen. Die Grundstücke selbst bleiben ja im Besitz der Eigentümer.
Einspruch beim Höchstgericht ohne aufschiebende Wirkung
Das Leitungsprojekt selbst wird in diesen Verhandlungen nicht mehr in Frage gestellt, es ist rechtskräftig genehmigt. Die Revision der Freileitungsgegner gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat keine aufschiebende Wirkung. Es darf also trotz des Einspruchs beim Höchstgericht an der Leitung gebaut werden.