Strommast einer 380 kV Starkstromleitung (Freileitung)
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Politik

380 kV: Zwangsrechts-Verfahren gehen weiter

Nach mehreren Monaten Pause gehen jetzt die Zwangsrechts-Verfahren gegen Grundbesitzer für den Bau der umstrittenen 380-kV-Freileitung weiter. Vor allem im Flachgau und Tennengau wehren sich viele Grundbesitzer gegen den Bau der Masten.

Gegen diese Grundbesitzer, die nicht wollen, dass die Freileitung über ihren Grund verläuft, beantragte der Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) Zwangsrechte, um die Masten trotzdem auf deren Grundstücken errichten zu können. Die weiteren Verhandlungstermine dafür wurden am Montag in Zeitungen kundgemacht: Ab 22. Juni wird bei den Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung und Hallein verhandelt – bis weit in den Juli hinein.

Kundmachung von Verhandlungsterminen für die Zwangsrechte zur 380-kV-Freileitung
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Die Verhandlungstermine wurden am Montag kundgemacht

In den Verfahren geht es darum festzulegen, was genau die APG auf diesen Grundstücken machen darf und wie hoch die Entschädigungszahlungen sein sollen. Die Grundstücke selbst bleiben ja im Besitz der Eigentümer.

Einspruch beim Höchstgericht ohne aufschiebende Wirkung

Das Leitungsprojekt selbst wird in diesen Verhandlungen nicht mehr in Frage gestellt, es ist rechtskräftig genehmigt. Die Revision der Freileitungsgegner gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat keine aufschiebende Wirkung. Es darf also trotz des Einspruchs beim Höchstgericht an der Leitung gebaut werden.