Naturschutzvereinen wäre die Abhaltung von Protestkundgebungen für den Naturschutz und gegen die 380-kV-Freileitung untersagt worden. Mehrere Vereine aus Salzburg sehen sich deshalb in ihren Menschenrechten verletzt. Die zuständige Anwaltskanzlei spricht von einem prüfenswerten Eingriff in die Grundrechte.
Gegner: „Demo verboten, aber Bauarbeiten sind erlaubt“
Zeitgleich wurden die Bauarbeiten während der Coronavirus-Pandemie unter anderem am Heuberg in Koppl (Flachgau) fortgesetzt. „Der Grundrechtseingriff ist aus unserer Sicht anhand der Eingriffsermächtigungen der Menschrechtskonvention jedenfalls durch Gerichtshof und Kommission überprüfenswert“, heißt es aus der zuständigen Anwaltskanzlei.
Leitungsgegner protestierten im Auto
Wegen der geltenden Coronavirus-Ausgangsbeschränkungen protestierten die 380-kV-Gegner seit Mitte April mehrere Male aus dem Auto, nachdem ihnen von der Behörde ein Protestmarsch gegen den Bau der 380-kV-Freileitung in Koppl untersagt wurde. Mit ihren Pkw blockierten etliche Leitungsgegner mit einem langen Stau die Baustellenzufahrt für Lkw. Die Polizei löste die Demonstration jeweils auf.