Sendungshinweis:
„Mittagszeit“ am 15.5.2020
600 Anrufe hat es seit der Corona-Pandemie beim Mieterschutzverband gegeben. Das sind um 20 Prozent mehr als normalerweise. Es melden sich jene, die wegen Arbeitslosigkeit ihre Mieten nicht mehr leisten können. In normalen Zeiten überwiegen die Anrufe von privaten Mietern. Jetzt fragen zu zwei Dritteln Geschäftsmieter nach, beispielsweise Gesundheitsdienstleister, Psychologen oder Therapeuten mit Praxisräumen. Delogierungen aufgrund von Zahlungsrückständen sind bis Ende Juni abgesetzt, sagt der Leiter des Mieterschutzverbandes, Walter Windischbauer: „Hier ist momentan Ruhe. Ich glaube, dass das im Frühjahr 2021 ein massenhaftes Phänomen werden wird“.
Vermieter dürfen ab Jänner Mieten einklagen
Die neuen Corona-Gesetze schützen Mieter in der nächsten Zeit. Erst ab Jänner des kommenden Jahres dürfen Vermieter ausständige Mieten einklagen. Der Schutz vor einer Kündigung ist auf rund zwei Jahre ausgedehnt worden. Wegen ausstehender Zahlungen darf der Vermieter einen Mietvertrag erst im Juni 2022 kündigen.