Attest für Angehörige einer Risikogruppe
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Soziales

Kein Geld für Freistellung von Risikogruppen

Betriebe, die im April chronisch kranke Mitarbeiter in der CoV-Krise freigestellt haben, bekommen kein Geld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurück. Das wird erst jetzt klar. Erst seit Anfang Mai gelte die Verordnung des Gesundheitsministeriums, wer freigestellt werden muss – und wie, so die ÖGK.

Schwer chronisch kranke Arbeitnehmer sollen entweder Homeoffice machen oder freigestellt werden, wenn Arbeit zu Hause nicht möglich ist. So soll eine Coronavirus-Infektion von Risikogruppen verhindert werden. Das war die Ansage von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Anfang April. Doch Betriebe, die darauf reagiert haben und nach einem ärztlichen Attest Mitarbeiter freigestellt haben, bekommen die Kosten für die entgangene Arbeitsleistung zumindest im ersten Monat nicht von der Gesundheitskasse refundiert. Das ist jetzt die Rechtslage. Für alle Freistellungen, die davor wirksam geworden sind, müssen die Firmen die Kosten selbst tragen.

Noch kaum Anfragen bei Kammer

Denn das entsprechende Gesetz und die dazu passende Verordnung gelten erst seit Anfang Mai. Und erst für betroffene Arbeitnehmer, die danach aus gesundheitlichen Gründen freigestellt werden, zahlt die Gesundheitskasse. Das gehe aus den Bestimmungen klar hervor, heißt es auch aus Rechtsabteilung der Salzburger Wirtschaftskammer. Die Kosten davor müssten also die Betriebe selbst übernehmen. Viele Anfragen deswegen hat die Kammer bisher noch nicht registriert – mutmaßlich deshalb, weil die Bestimmung noch so neu ist.

Vizeobmann der ÖGK empört

Der Vizeobmann der Gesundheitskasse, der Salzburger Andreas Huss reagiert empört. Die Bundesregierung betreibe auf dem Rücken der Beschäftigten und der Betriebe Ankündigungspolitik – hinterher sei dann alles anders. Das habe enorme Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft, so Huss in einer schriftlichen Stellungnahme.