Chronik

Konzertmanager als mutmaßliche Betrüger

Die Staatsanwaltschaft Salzburg klagt zwei Geschäftsführer und Konzertveranstalter wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges an. Die beiden Männer waren bis zum Vorjahr in der Schlager-Branche tätig.

Die Verdächtigen sollen zahlreiche Geschäftspartner um mehr als 300.000 Euro geschädigt haben. Die Anklage wurde beim Landesgericht Steyr eingebracht. Dort soll der Prozess am 8. Juni starten.

U-Haft in Justizanstalt Salzburg

Die beschuldigten Österreicher im Alter von 55 und 44 Jahren befinden sich derzeit in der Justizanstalt Salzburg in Puch-Urstein in Untersuchungshaft. Die Geschäftsführer von zwei Unternehmen sollen in Oberösterreich und Salzburg Konzerte von nationalen und internationalen Künstlern mit deren Managements organisiert haben, obwohl sie vor Vertragsabschluss gewusst hätten, dass sie die Bezahlung der Gagen vor der Veranstaltung mangels Geld nicht einhalten konnten.

Vielerei Rechnungen nicht bezahlt

Zudem seien sämtliche in Verbindung mit den Konzerten bestellte Leistungen bei diversen Firmen nicht beglichen worden. Es ging dabei um Werbeartikel, Getränke, Zelte, die Licht- und Tontechnik und um verschiedene andere Installationen. Auch Rechnungen für Werbeauftritte im Fernsehen und in Printmedien seien offen geblieben.

Zum Teil sollen die Angeklagten den Managements der Künstler nicht gedeckte oder gefälschte Überweisungsbestätigungen als angeblichen Beweis für durchgeführte Zahlungen präsentiert haben, um so die Auftritte der Künstler, beispielsweise des Schlagersängers „Heino“, zu sichern. Tatsächlich seien diese Überweisungen jedoch aufgrund fehlender Kontodeckung nicht durchgeführt worden.

Ansprüche auf Fördergelder vorgetäuscht

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Christoph Rother, am Montag erklärte, haben die beiden Geschäftsführer auch Ansprüche auf Fördergelder vorgetäuscht. Hier sei zulasten einer Kommunalkredit GmbH ein Schaden von 41.000 Euro entstanden.

Den Angeklagten wird nicht nur schwerer gewerbsmäßiger Betrug, sondern auch betrügerische Krida, betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung und Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung angelastet. Die Oberösterreicher sollen im Ermittlungsverfahren ihre Unschuld beteuert haben. Der Prozess findet laut Rother vor einem Schöffensenat statt. Zahlreiche Zeugen seien beantragt worden.