Freileitungsgegner
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Gericht

380 kV-Streit: Waldbesetzer wehren sich gegen Verurteilung

Der Rechtsvertreter der fünf verurteilten Freileitungsgegner erhebt nun Einspruch gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Hallein (Tennengau) vom Montag. Die Tennengauer waren wegen Besitzstörung schuldig gesprochen worden.

Die Projektgegner hatten sich Mitte Jänner in Bad Vigaun an Bäume gebunden, um Rodungsarbeiten für den Bau der 380 kV-Leitung zu verhindern. Geklagt hat der Leitungsbauer Austrian Power Grid (APG).

Lange Begründung vorgelegt

Auf neun Seiten begründet nun Anwalt Wolfgang List, warum er das Urteil des Halleiner Bezirksgerichtes anfechten werde. Unter anderem führt er an, dass die APG den Vorwurf der Besitzstörung nicht schlüssig nachgewiesen habe. Außerdem sei das Sperrgebiet für die Rodungsarbeiten nicht ordnungsgemäß ausgewiesen gewesen.

Die Freileitungsgegner wurden dazu verurteilt, weitere Störungen zu unterlassen und die Verfahrenskosten zu tragen.

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