Einsatzstab in der Schwarzenbergkaserne . Um Salzburgs Grenze zu Bayern in der Corona-Krise zu schützen und zu kontrollieren, helfen ab sofort Soldaten des Bundesheeres der Polizei im Grenzland. Eine Kompanie von Gebirgsjägern des Bataillons 18 aus der Obersteiermark wurde dazu nach Salzburg verlegt.
Bundesheer
Bundesheer
VERKEHR

Leichtere Einreise nach Österreich

In Österreich und Salzburg gelten neue Bestimmungen für die Einreise auf das Bundesgebiet. So soll es ab sofort reichen, einen besonderen Grund zu nennen – zum Beispiel den Besuch von Familienangehörigen. Das hat das Gesundheitsministerium der Austria Presse Agentur bestätigt.

Ein ärztliches Attest sei demnach nun nicht mehr nötig, heißt es. Die besonderen Gründe seien allerdings beim Grenzübertritt den Behörden glaubhaft zu machen. Anlass für die Lockerung war eine Initiative aus Vorarlberg.

Die neuen Regeln gelten aber für alle österreichischen Außengrenzen – also auch für die zwischen Salzburg und Bayern. Die neuen Regeln gelten auch für Besuche von eigenen Kindern im Rahmen von Obsorgepflichten –, der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung. Nun reicht eine „Eigenerklärung“ statt einem ärztlichen Attest wie bisher.

Ausgehend von Initiative in Vorarlberg

Laut Medienberichten in Vorarlberg können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis „besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis“ mittlerweile leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Anstatt eines ärztlichen Zeugnisses über einen negativen Coronavirus-Test kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden.

Der „praktikablen Lösung“ waren intensive Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, teilten der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und Vorarlbergs Sicherheitslandesrat Christian Gantner (beide ÖVP) mit: „Wir sind froh um die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls“, so Wallner.

Die Ausnahmebestimmungen gelten für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen. So wurde in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums (ausgegeben am 9. April) „über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten“ die Wortfolge „unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind“ eingefügt.

Bestimmungen im Detail

Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung. Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt. Diese neuen Vorgaben seien bereits den Mitarbeitern an den Grenzübergängen übermittelt worden.

Auch wenn der Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, darf er für einen Besuch nach Österreich einreisen, wie das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage den „vol.at“-Bericht bestätigt.

Lebenspartner gehören zu „Gründbedürfnissen“

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass das Sehen des Lebenspartners zur Deckung der „notwendigen Grundbedürfnisse“ zähle. In Österreich fällt der Besuch des Lebenspartners also unter einen „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis“. Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich.

Darüber hinaus ist laut dem Bericht zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es seien in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters dürfe nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten müsse man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne.

Kann man auch die deutsche Freundin besuchen?

Aus österreichischer Sicht wäre es auch als in Österreich Wohnhafter möglich, den Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland zu besuchen, jedoch ist dies derzeit faktisch für die Länder Deutschland, Schweiz und Liechtenstein nicht möglich. Denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Einreisen für Privatzwecke fallen nicht darunter.

Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen hatten am Osterwochenende für Verwirrung gesorgt.