Hotel Edelweiss in Großarl
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Chronik

Verdienstentgang: Großarler Hotelier klagt

Der Großarler Hotelier Peter Hettegger (Pongau) kämpft um eine Entschädigung wegen Verdienstentgangs, nachdem er wie alle andere Tourismusbetriebe sein Hotel schließen musste. Dabei will er, wenn nötig, bis zum Verfassungsgerichtshof klagen.

Seit 16. März ist das Fünf-Sterne-Ressort in Großarl geschlossen, wie auch alle anderen Betriebe im Land. Behördlich gesperrt wurden die Tourismusbetriebe auf Basis des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950. Das 70 Jahre alte Gesetz sah für die Zeit der Sperre den Anspruch auf vollen Verdienstentgang vor.

Hoteliers: Zehn Tage Verdienstentgang zugesichert

Zehn Tage nach der Sperre hat die Regierung die Schließung nach dem Epidemiegesetz durch das neue Covid-19-Gesetz ersetzt und damit auch die Verdienstentschädigung für die Hotels gestrichen. Für die Zeit danach müssen sie also hoffen, einen Bruchteil ihres Schadens aus dem Krisenbewältigungsfonds ersetzt zu bekommen.

Hotelier: Hotelschließung bedeutet Millionenverlust

Das will der Großarler Hotelier Hettegger bis zum Verfassungsgericht bekämpfen. Es geht dabei um Millionen und auch um die Existenz vieler Tourismusbetriebe im Land. „Laut Gesetz haben wir Anspruch auf Schadenersatz, wir wissen, dass wir sowieso nicht alles bekommen können. Das Gesetz im Nachhinein zu ändern, damit wir keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz haben, sondern im leeren Raum hängen und dadurch auch Tausende Arbeitsplätze verloren gehen werden, das können wir uns nicht gefallen lassen“, kritisierte Hettegger.

Rechtsanwalt: Gleichheitsgrundsatz wird hier verletzt

Sein Rechtsanwalt trifft bereits die juristischen Vorbereitungen für eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. „In der konkreten Situation fordert der Gesetzgeber von uns allen zur Krisenbewältigung Opfer. Am Ende des Tages wird sich die Frage stellen, ob es Bevölkerungsgruppen gibt, von denen der Gesetzgeber ein größeres Opfer fordert als von anderen“, so Rechtsanwalt Konrad Ferner.

Anwalt: „Covid-19-Gesetz behandelt Angestellte besser“

Konkret bedeutet das laut Rechtsanwalt Ferner, dass der Gesetzgeber Arbeiter und Angestellte im wirtschaftlichen Ergebnis besser behandle als die Unternehmer. Arbeiter und Angestellte würden im wirtschaftlichen Ergebnis einen höheren Anteil ihres Schadens ersetzt bekommen, der im Zusammenhang mit der aktuellen Krise entsteht, als die Unternehmer. Das ist für den Salzburger Rechtsanwalt verfassungsrechtlich unzulässig.

Hotelier klagt wegen Verdienstentgangs

Nachdem nach der behördlichen Schließung der Hotels die Gesetzgebung geändert wurde, will ein Großarler Hotelier jetzt bis zum Verfassungsgerichtshof klagen.

Hotelier Hettegger und seine Familie gehen davon aus, diese Krise mit großer Kraftanstrengung finanziell stemmen zu können. Er hofft aber sehr auf Erfolg vor dem Höchstgericht – wenn das nicht der Fall ist, erwartet er, dass viele Tourismusbetriebe im Land die Krise wirtschaftlich nicht überstehen.

Bundesregierung weist Vorwürfe zurück

Ein Interview von der Bundesregierung zur Kritik des Hoteliers war für den ORF Salzburg nicht zu bekommen. In einer schriftlichen Stellungnahme des Gesundheitsministeriums heißt es unter anderem: „Im Gegenteil – eine Beibehaltung der epidemiegesetzlichen Regelung nur für die Hoteliers wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Betrieben, deren Betretung durch das Covid-19-Maßnahmengesetz untersagt wurde.“

Das bedeutet vorerst: Für die ersten zehn Tage der Schließung – solange sie noch nach dem alten Epidemiegesetz galt – erhalten die Salzburger Hoteliers ihren Verdienstentgang. Für die Zeit danach müssen sie hoffen, einen Bruchteil ihres Schadens aus dem Krisenbewältigungsfonds ersetzt zu bekommen.