Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Swap-Prozess: Raus nicht haftfähig

Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) muss den unbedingten Strafanteil von zehn Monaten nicht im Gefängnis absitzen und auch keine Fußfessel tragen. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger aus dem Fachbereich Innere Medizin habe „dauerhafte Vollzugsuntauglichkeit“ bei Raus attestiert, erklärte ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg.

Der ehemalige Landesfinanzreferent wurde in dem Untreue-Verfahren zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. In seinen Schlussworten im erstinstanzlichen Finanzskandal-Prozess am 28. Juli 2017 am Landesgericht Salzburg wies er auf eine schwere Erkrankung hin. Er habe 48 Jahre lang „nach bestem Wissen und Gewissen fehlerfrei gearbeitet“ und sei seit sieben Jahren schwer krank, schilderte der Ex-Politiker, der seine Unschuld beteuerte.

Antrag auf Haftunfähigkeit

Raus hatte nach seiner rechtskräftigen Verurteilung einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Das Gutachten dazu ist am 27. März beim Landesgericht eingelangt. Laut der 22 Seiten umfassenden Expertise sei bei dem Verurteilten „sowohl aktuell als auch in Zukunft Vollzugstauglichkeit nicht gegeben“, erläuterte der Gerichtssprecher Peter Egger. Der Sachverständige habe sein Gutachten insbesondere auf eine durch ihn selbst vorgenommene Untersuchung des Verurteilten, aber auch auf eingeholte schriftliche Befundberichte gestützt.

Chronologie der Prozesse

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Insgesamt sieben Personen sind im Swap-Prozess verurteilt worden, einige erhielten eine elektronische Fußfessel, wie der Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), weiters der Ex-Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, und der ehemalige Finanzdirektor der Stadt Salzburg. Schaden wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Paulus erhielt zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt, ebenso der Ex-Finanzdirektor der Stadt Salzburg.

Heinz Schaden und Othmar Raus im Justizpalast in Wien vor dem Obersten Gerichtshof
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Othmar Raus, vorne im Bild. Dahinter der ebenfalls verurteilte Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden

Die übrigen Beschuldigten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, bekam ein Jahr bedingt, ebenso ihr damaliger Mitarbeiter sowie der damalige Sekretär des Bürgermeisters, Martin Floss, der später Magistratsdirektor der Stadt wurde. Er hat diese Funktion mittlerweile zurückgelegt. Alle Urteile in dem Strafverfahren sind seit Oktober 2019 rechtskräftig.