Kranknezimmer, Personal versorgt Patienten
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Politik

Spitalsärzte drohen Klinikleitung mit Arbeitsgericht

In Salzburg ist eine sehr harte Debatte über die Änderungen im Dienstrecht der Landesbediensteten entbrannt, das betrifft besonders die Spitalsärzte. Laut Ärztekammer drohen ihnen große Gehaltseinbußen, weit über die CoV-Krise hinaus. Die Landeskliniken würden einen harten Kurs gegen die Belegschaft fahren. Die zuständige Politik will nun eingreifen.

Eines der neuen Gesetze, die Mittwoch vom Landtag einstimmig angenommen wurden, sieht vor: Ärzte und medizinisches Personal können nun auch nach einseitiger Anordnung durch die Geschäftsführung auf Urlaub und Zeitausgleich geschickt werden.

Standesvertretung übt heftige Kritik

Weil der Verdienst von Frauen und Männern im Arztberuf wegen des komplizierten Gehaltssystems zu einem großen Teil von einem gefüllten Überstundenkonto abhängig ist, würde das auch erhebliche Einkommensverluste bedeuten, sagte Jörg Hutter, Sprecher der Spitalsärzte in der Salzburger Ärztekammer: „Der Einkommensverlust betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch andere Berufe im medizinischen Bereich. Das Ganze kommt nun in einer Situation, wo viele im ohnehin harten Berufsleben mit hochinfektiösen Patienten zu tun haben. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.“

„Rasch und überfallsartig durchgezogen“

Karl Forstner ist Präsident der Ärztekammer Salzburg: „Man hat uns als Standesvertretung überhaupt nicht eingebunden. Das sollte also ganz rasch und überfallsartig passieren. So wurde das auch abgewickelt.“

Der für Spitals- und Gesundheitswesen in Salzburg ressortzuständige LHstv. Christian Stöckl (ÖVP) ist der oberste Chef und Dienstgeber der Landesspitäler: „Die Pandemie fordert uns alle heraus. Es muss alles sehr schnell gehen. Entscheidungen sind oft von einer Stunde auf die andere zu fällen. Daher hat es auch keine Begutachtungsfrist für das neue Landesgesetz gegeben. Ich habe gestern das Schreiben bekommen, kann aber heute beruhigen. Die Diskussion im Landtag war eindeutig, dass wir keine Schlechterstellung der Spitalsärzte wollen.“

Stöckl ergänzt, dass im Gesetz nur die Möglichkeit einer einseitigen Anordnung von Zeitausgleich vorgesehen sei. Ein solcher müsse aber nicht angeordnet werden.

Sprecher der Ärzte zitiert aus E-Mail

Die Leitung der Salzburger Landeskliniken sehe das offenbar anders als der zuständige Regierungspolitiker, sagte Jörg Hutter, Obmann der Spitalsärzte in der Ärztekammer: „Es gibt ein E-Mail der Direktion der Landeskliniken mit der ganz klaren Anweisung, dass diese Kann-Bestimmung eine Muss-Bestimmung sei. Das heißt, mit dem heutigen Tag sind alle Zeiten, die man nicht im Krankenhaus verbringt, entweder als Zeitausgleich zu nehmen oder als angeordneten Urlaub.“

In manchen Abteilungen und Standorten der Salzburger Landeskliniken seien darüber hinaus schon schwerwiegende Verstöße gemeldet worden: „An einer Klinik wurden Kollegen genötigt, die Tage, die sie in den letzten Wochen in Heimarbeit verbracht haben, rückwirkend als Urlaub zu konsumieren. Und dass sie Zeiten, die sie in der Klinik über die erlaubten Zeiten hinaus verbracht haben, auch nicht in ihre Arbeitszeitbilanzen schreiben dürfen. Wir werden diesen Fällen natürlich nachgehen. Das sind klare Fälle für das Arbeitsgericht. Und da gibt es meines Erachtens kein Pardon.“

Neues Dienstrecht: Spitalsärzten drohen Gehaltseinbußen

Durch eine Änderung im Dienstrecht für Landesbedienstete drohen Spitalsärzten erhebliche Gehaltseinbußen. Die Politik besänftigt, doch die Leitung der Salzburger Landeskliniken scheint einen anderen Kurs zu fahren als von den Politikern beabsichtigt.

LHstv. Stöckl greift ein, Gespräch mit Klinikleitung

Gesundheitsreferent Christian Stöckl hat Mittwochabend dem ORF mitgeteilt, dass er die Leitung der Klinik angewiesen habe, die „interne und verfrühte Dienstanweisung“ zurückzuziehen, so der Vize-Regierungschef. Donnerstag will er mit der Klinikleitung ein klärendes Gespräch führen, um jegliche Nachteile für Ärzte auszuschließen, wie Stöckl betonte.