Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) bei Pressestatement
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Chronik

Quarantäne auf Zell am See, Saalbach, Altenmarkt ausgeweitet

Neben Flachau, dem Gasteiner- und Großarltal (alle Pongau) werden Dienstag um 24.00 Uhr drei weitere Salzburger Gemeinden unter Quarantäne gestellt: Altenmarkt (Pongau), Zell am See und Saalbach (beide Pinzgau). In Flachau werden die Sperrmaßnahmen verschärft.

Damit sind ab kommender Mitternacht neun Gemeinden behördliche Sperrzonen. In Flachau sei dann für die 2.800 Einwohner auch der Berufsverkehr untersagt, kündigte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Dienstagvormittag an. Die Bewohner dürfen nur noch für die nötigsten Besorgungen aus dem Haus, beispielsweise um Lebensmittel, Treibstoff, Heizmaterial und Medikamente zu kaufen.

In der Pongauer Gemeinde wurden bisher 61 Menschen CoV-positiv getestet. Die Zunahme bei den Infektionen ist laut Haslauer in den vergangenen Tagen zu hoch gewesen: „Hier bitte ich um Verständnis, die Situation in Flachau ist zu dynamisch geworden.“ Aufrecht bleiben Versorgungstransporte in die Gemeinde.

Damit stehen landesweit ab Mitternacht neun der 119 Salzburger Gemeinden unter Quarantäne. Die Versorgung in allen Gebieten sei gewährleistet, betonte Haslauer. Die Sperren würden vorerst bis Ostermontag gelten.

Was ist in Quarantäne-Gemeinden zu beachten?

Am Dienstagabend erläuterte das Land Salzburg, unter welchen Voraussetzungen eine Zu- oder Anfahrt in diese neun Orte noch möglich ist.

Versorgung

Der Verkehr von und zu diesen Gemeinden ist laut Landesregierung nur noch für die lebenswichtige Grundversorgung erlaubt: Von der Sperre ausgenommen sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge, Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyse. Damit seien die medizinische Versorgung und die mit Lebensmitteln weiter garantiert.

Pendeln für Schlüsselberufe

Pendeln ist nur noch für Bedienstete in Schlüsselberufen erlaubt. Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist.

Hauptwohnsitze

Zufahren dürfen nur Personen mit einem Hauptwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten. Zufahren zu einem Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.

Pflege

Ausnahmen gibt es für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber. Im Fall von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist, und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen.

Flachau

Für die Pongauer Gemeinde Flachau werden ab Mitternacht die Bestimmungen zusätzlich verschärft. Möglich ist dort nur noch die Anlieferung von Waren des lebensnotwendigen täglichen Bedarfs sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, nicht aber der Berufspendelverkehr.

Ausgangsbeschränkungen des Bundes

Innerhalb der Quarantäne-Gemeinden gelten auch die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen des Bundes mit den vier bekannten Ausnahmen (Beruf, Einkauf, Unterstützung für Hilfsbedürftige und Sport/Spaziergang).

Quarantäne auf Zell am See, Saalbach, Altenmarkt ausgeweitet

Neben Flachau, dem Gasteiner- und Großarltal (alle Pongau) werden Dienstag um 24.00 Uhr drei weitere Salzburger Gemeinden unter Quarantäne gestellt: Altenmarkt (Pongau), Zell am See und Saalbach (beide Pinzgau). In Flachau (Pongau) werden die Sperrmaßnahmen verschärft.

Seit 21. März: 71 Infizierte in Zell, 31 in Saalbach

In den drei neu unter Quarantäne gestellten Gemeinden habe es laut Haslauer in den vergangenen Tagen eine „überdimensional hohe Steigerung der Neuerkrankungen“ gegeben. Die Zahlen würden hier deutlich über der Entwicklung in anderen Orten liegen. In Zell am See, der Bezirkshauptstadt des Pinzgaues, wurden seit 21. März 71 Personen positiv auf Covid-19 getestet. In Saalbach-Hinterglemm waren es 31, in Altenmarkt 25.

Quarantäne für Gastein und Großarltal bleibt

Seit 19. März sind auch die Gemeinden Großarl und Hüttschlag im Großarltal und Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein im Nachbartal unter Quarantäne. In diesen Pongauer Orten hatten sich die Coronavirus-Erkrankungen aus unterschiedlichen Gründen gehäuft. Auch hier wird die Quarantäne verlängert, allerdings unter den Bedingungen wie in den vergangenen zwei Wochen. Personen, die unbedingt ihren Beruf ausüben müssen, dürfen die Gemeinden weiterhin verlassen. Auffallend ist laut Haslauer, dass sich das Virus in diesen Regionen über verschiedene Ortsteile gestreut habe und sich nicht mehr in einem engen, überschaubaren Kreis verbreitet habe.

„Lage im Pflegebereich angespannt“

Die Situation bei den pflegebedürftigen Salzburgern ist laut Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) angespannt, aber stabil. Es gebe landesweit 23.000 Bezieher von Pflegegeld, ca. 5.000 davon in Seniorenheimen und ca. 5.000, die von mobilen Diensten versorgt werden. Dazu kämen etwa tausend mit 24-Stunden-Pflege. Der Rest brauche entweder noch keine Pflegehilfe (Stufen 1 und 2), oder es helfen die Angehörigen. Hier sei keine Auflistung möglich, so der Politiker.

Stationäre Betreuung als Ersatz

Die meisten Älteren mit 24-Stunden-Pflege werden von Frauen versorgt, die aus Rumänien und der Slowakei stammen. Die meisten würden nun länger bleiben, um einen Engpass zu vermeiden. Und diese Personen müsse man unterstützen, sagte Schellhorn – zum Beispiel mit Erholungsangeboten. Wenn Pflegebedürftige nicht mehr zu Hause betreut werden können, will das Land Salzburg eine Ersatzbetreuung in stationären Einrichtungen ermöglichen.

Pflegerinnen aus Rumänien müssen nach der Einreise in Österreich zuerst in Quarantäne. Dafür gebe es auch schon ein günstiges Quartier, sagte Zelmira Nickel aus Saalfelden. Sie vermittelt Betreuerinnen aus Rumänien, Bulgarien und der Slowakei. Für Slowakinnen ist das noch nicht vorgeschrieben, deshalb sei die Verunsicherung bei Angehörigen und Pflegebedürftigen groß: „Die Gesundheitsabsteilung ist gerade dabei, eine Priorisierung der Tests vorzunehmen“, sagte Landesrat Schellhorn. Er will erreichen, dass auch Pflegekräfte in Seniorenheimen, bei mobilen Diensten und der 24-Stunden-Betreuung vorrangig behandelt werden.

Hotline der Pflegeberatung wird ausgebaut

Auch die Hotline der Pflegeberatung des Landes wird ausgebaut. Unter der Telefonnummer 0662 8042 3533 sind Mitarbeiter täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Bis zu 150 Anrufer lassen sich hier täglich beraten. Wichtig sei, sich nicht erst zu melden, wenn die Not schon groß sei, sondern präventiv, heißt es beim Land Salzburg.