Das US-Unternehmen Uber vermittelt Fahrtdienste nur via Internet über eine entsprechende Handy-App und biete sie nicht selbst an. Daher sei Ubers bestehende Reisebüro-Lizenz ausreichend, eine Taxilizenz brauche die Firma nicht. So lautet die Begründung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof in Wien.
„Warum schützt uns niemand vor solchen Firmen“
Heftige Kritik an dem Urteil übt nun der Branchensprecher der Salzburger Taxifahrer Erwin Leitner: „Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Es ist unverständlich, dass in Firmen in Österreich, die sich an die Gesetze halten, nicht vor solchen Firmen geschützt werden. Uber betreibt ja mit ihren Unternehmen einige Dienste, die nicht nach dem Gesetz gehen. Es gibt dadurch Lohn- und Preisdumping.“
Folgen der Uber-Enscheidung
Laut neuestem Urteil des Obersten Gerichtshofes braucht der Online-Fahrdienstvermittler Uber keine Taxilizenz.
Taxler wollen Verfehlungen aufdecken
Uber hingegen sieht das eigene Geschäftsmodell durch das Urteil bestätigt. Nun wollen die Taxifahrer in Salzburg weiter gegen Uber vorgehen. Es läuft dazu schon länger ein Testbetrieb bei dem Wiener Mietwagenunternehmer über die Uber-Handy-App Fahrten anbieten. In sechs Fällen haben die Taxifahrer bereits Ende November festgestellte Verstöße gegen die „Rückkehrpflicht laut Gelegenheitsverkehrsgesetz“ bei der Polizei angezeigt.
Denn im Gegensatz zu Taxis müssen Mietwagen nach jedem erledigten Auftrag zurück zur Betriebsstätte fahren. Ergebnisse gibt es hier allerdings noch nicht. Die Polizei ermittelt.
Link:
- Detektive prüfen Uber-Fahrer: Sechs Anzeigen (salzburg.ORF.at; 27.11.2019)