Angeklagter bei Prozess wegen Verfolgungsjagd über 100 Kilometer
APA/BERNHARD NIEDERHAUSER
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Gericht

Auto nach Verfolgungsjagd beschlagnahmt

Das Landesgericht Salzburg hat das Auto jenes Deutschen beschlagnahmt, der erst als Geisterfahrer bei Kuchl (Tennengau) unterwegs war und dann der Polizei eine 100-Kilometer-Verfolgungsjagd lieferte. Den unbedingten Teil der Haftstrafe hat der 61-Jährige bereits abgesessen.

Er habe sein Auto im Oktober als Waffe eingesetzt, sagt der Richter Freitagvormittag über den Deutschen und beschlagnahmte den Audi des Angeklagten im Wert von 30.000 Euro. Zudem wird der Angeklagte zu zwei Jahren Haft, davon 21 Monate ausgesetzt zur Bewährung, rechtskräftig verurteilt.

Untersuchungshaft wurde auf Strafe angerechnet

Den unbedingten Teil der Strafe, drei Monate, hat der 61-Jährige bereits in Untersuchungshaft abgesessen, er wurde somit nach der Verhandlung freigelassen. Der Angeklagte schwieg zum Motiv für seine Flucht, auch Verteidiger Kurt Jelinek gab sich zugeknöpft. „Mein Mandant bekennt sich zu allen Punkten der Anklage schuldig. Er findet keine Erklärung dafür, weil es auch keine Erklärung gibt. Er wird nicht versuchen, etwas schönzureden, wo er nichts schönreden kann“, betonte Jelinek in seinem Eröffnungsplädoyer.

Unter Drogeneinfluss hundert Kilometer davongerast

Der Deutsche aus dem mittelhessischen Landkreis Gießen war am Nationalfeiertag unter Kokaineinfluss zuerst bei Kuchl vier Kilometer als Geisterfahrer unterwegs, wendete dann vor einer Streife der Autobahnpolizei und raste – auf der richtigen Spur – mehr als 100 Kilometer der Polizei teilweise mit mehr als Tempo 200 davon. An der Mautstelle St. Michael (Lungau) durchbrach er einen Schranken, er ignorierte auch mehrere Tunnelsperren und konnte erst bei Eisentratten (Kärnten) an einer Baustelle von zwei Polizeiautos eingeklemmt und schließlich festgenommen werden.

„Wer sein Auto als Waffe einsetzt, verliert es“

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Peter Egger verurteilte den 61-Jährigen wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 24 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, die er in der U-Haft bereits abgesessen hat. „Sie können heute nach Hause gehen“, so Egger. „Der Schutzengel ist mitgefahren, dass hier niemand verletzt wurde“, so der Richter. Aus generalpräventiven Gründen gebe es aber eine Zusatzstrafe, nämlich die Beschlagnahme des A3. „Das ist ein Signal an die Öffentlichkeit: Wer sein Auto als Waffe einsetzt, der verliert das Auto“, sagte Egger. Außerdem muss er für die Reparatur der Schranken aufkommen. Der Kokainkonsum wird in einem eigenen Strafverfahren abgehandelt.