Mit 44.000 Euro und Goldmünzen als Beute konnten die drei Räuber damals flüchten. Wenig später wurde der nun Angeklagte in Serbien festgenommen. Der überfallene Bankmitarbeiter leidet noch heute unter den Folgen des Überfalls. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte rechtfertigte sich am Freitag mit abenteuerlichen Erklärungen vor den Geschworenen: Der LKW-Fahrer erklärte, er sei bei einer seiner Fahrten von Unbekannten angeworben worden, die ihm in Salzburg eine bessere Anstellung versprochen hätten. Dort angekommen, sei ihm der Pass abgenommen worden. Außerdem seien ihm Fotos seiner Tochter gezeigt worden mit der Drohung, dass dieser Gewalt angetan werde, um ihn zu dem Überfall zu zwingen.
Opfer leidet an schweren psychischen Dauerfolgen
Am 23. April 2018 soll der 38-Jährige gemeinsam mit zwei Komplizen den Angestellten der BAWAG-Filiale am Max Ott-Platz überfallen und mit Kabelbindern gefesselt haben. Dabei wurde der Bankangestellte so schwer traumatisiert, dass er bis heute teilweise berufsunfähig ist. Die drei Täter hatten den Mann damals auf den Boden geworfen, ihm eine Jacke über das Gesicht gezogen und ihm mehrmals eine Pistole an die Schläfe gehalten. Weil der Bankmitarbeiter seither an schweren psychischen Dauerfolgen leidet, wurde der Überfall vor einem Geschworenengericht verhandelt. Bei einem Schuldspruch drohen dem Angeklagten bis zu 20 Jahre Haft.
Prozess aus formalen Gründen vertagt
Der Geschworenenprozess ist Freitagnachmittag überraschend aus einem formalen Grund vertagt worden. Um ein Urteil über den 38-Jährigen sprechen zu können, ist noch eine Zustimmung der Justiz in Bosnien notwendig, wo der Serbe nach der Tat festgenommen wurde. Der Angeklagte war ursprünglich wegen des Vorwurfs des bewaffneten Raubs von den bosnischen Behörden nach Österreich ausgeliefert worden. Durch das Unzuständigkeitsurteil im ersten Prozess war am Freitag jedoch ein Delikt mit einem höheren Strafhöchstmaß angeklagt.
Wegen der Dauerfolgen, an denen der überfallene Bankangestellte seit der Tat leidet, beträgt dieses 20 statt 15 Jahre Haft. Dazu hätte die Salzburger Justiz aber einen Nachtragsauslieferungsantrag bei den bosnischen Behörden stellen müssen. „Der Angeklagte hätte darauf heute zwar verzichten können, er hat es aber nicht getan“, erklärte Privatbeteiligtenvertreter Stefan Rieder nach dem Prozess der APA. Der Anwalt rechnete am Freitag damit, dass sich das Urteil dadurch um Monate verzögern könnte.