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Chronik

Watzmann: Wingsuit-Flugsportler angezeigt

Im benachbarten Bayern hat die Nationalparkverwaltung einen Extremsportler angezeigt. Der Mann war im Sommer zwei Mal mit einem so genannten Wingsuit vom Watzmann gesprungen und verstieß laut Behörden damit gegen den strengen Naturschutz.

Im Nationalpark Berchtesgaden herrscht striktes Flugverbot. Von der Aktion erfuhren die Behörden durch ein Video, das der Sportler selbst ins Internet gestellt hatte. Mehr als 20.000 Mal wurde es angeklickt. Es zeigt den jungen Mann aus München bei seinen beiden Sprüngen vom Watzmann.

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Ein Wingsuit ist ein spezieller Anzug für Fallschirmspringer und Basejumper mit Flächen aus Stoff zwischen Armen und Beinen, die, von Luft umströmt, als Flügel wirken. Damit kann der vertikale Fall teilweise in eine horizontale Flugbewegung umgewandelt werden.

„So ein Luftfahrzeug gefährdet Adler und Wild“

Es sollen laut Aussage des jungen Müncheners die ersten Sprünge dieser Art vom 2.700 Meter hohen Berg mitten im Nationalpark Berchtesgaden gewesen sein. Was die Internet-Gemeinde begeistert, stößt bei der Nationalparkverwaltung indes auf wenig Freude, denn jegliches Fliegen sei im streng geschützten Areal verboten, betont Ulf Dworschak von der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden.

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„So ein Luftfahrzeug kommt dann halt doch schnell um die Ecke, wenn es zum Beispiel hinter einem Grat erscheint oder nahe an einer Wand vorbeifliegt, wo eventuell ein Adler brütet. Der ist dann gestört. Auch Auer- oder Birkhühner können stark davon betroffen sein. Wildtiere wie Reh und Gams versuchen zu flüchten und können dabei abstürzen. So etwas ist ja überall sonst in den Alpen offenbar geduldet. Aber in einem Nationalpark sollte man so etwas sein lassen“, sagt Dworschak.

Bußgeld zwischen 50 und 2.500 Euro droht

Die Nationalparkverwaltung hat den Sportler deshalb beim zuständigen Landratsamt angezeigt – vor allem auch deshalb, um Nachahmer von derartigen Aktionen abzuhalten, begründet Andreas Bratzdrum, Sprecher des Landratsamtes Berchtesgadener Land.

„Das Video wurde ja im Internet weltweit verbreitet und schon tausenfach angesehen. Da gibt es international eine Szene von Anhängern, die dieses Video mit Sicherheit angesehen haben. Und wir wollen einfach dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder stattfindet. Der Bußgeld-Rahmen beträgt 50 bis 2.500 Euro“, sagt Bratzdrum.

Flugsportler will Video nicht aus dem Netz nehmen

Bis Donnerstag hat der junge Flugsportler Zeit, sich zu der Sache zu äußern und, das Video vom Netz zu nehmen. Tut er dies, dann könnte die Strafe geringer ausfallen. Dieser Aufforderung wolle er aber nicht nachkommen, teilte der junge Münchner am Mittwoch gegenüber dem ORF Salzburg mit.

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„Ich bin nicht der Meinung, dass ich mit meinem Flug groß die Natur zerstört hätte. Die Befürchtung, dass dadurch tausende Basejumper in den Nationalpark kommen könnten, halte ich für unbegründet. Ich will hier nicht einen Krieg mit dem Nationalpark auslösen – ich bin froh, dass es den Nationalpark gibt und die Natur geschützt wird. Es ist für mich aber eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Man sollte lieber bei anderen Punkten auf mehr Naturschutz achten anstatt es an gewissen Orten zu übertreiben“, sagte er.

„Werde Strafe akzeptieren“

Bis Ende Februar soll das Verfahren beendet sein. Die verhängte Strafe wolle er jedenfalls akzeptieren, hat der junge Deutsche angekündigt.

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Im benachbarten Bayern hat die Nationalparkverwaltung einen Flugsportler angezeigt. Er war mit einem sogeannten Wingsuit vom Watzmann gesprungen und hat damit gegen den Naturschutz verstoßen.