Politik

Gegner der 380-kV-Freileitung blockieren Rodungen

Die Bundesforste haben Montag bei Bad Vigaun (Tennengau) die Schlägerungen für die geplante 380-kV-„Stromautobahn“ unterbrechen müssen. Anrainer und Kritiker der Freileitung drangen in das Sperrgebiet ein und demonstrierten gegen die Abholzung von Bäumen. Sie verweisen auf das schon begonnene Verfahren, mit dem die EU nun eine strategische Umweltprüfung (SUP) für diesen Leitungsbau gegen Österreich einklagen will.

Manche der 30 Demonstranten banden sich Montag an die Bäume im Bergwald bei Bad Vigaun. Die Arbeiter und Techniker der Bundesforste brachen die Arbeiten daraufhin ab, um keine Menschen zu gefährden. Ob sie Dienstag fortgesetzt werden können, das sei noch offen, hieß es.

Die Bundesforste haben Montag bei Bad Vigaun (Tennengau) die Schlägerungen für die geplante 380 kV-„Stromautobahn“ unterbrechen müssen. Anrainer und Kritiker der Freileitung drangen in das Sperrgebiet ein und demonstrierten gegen die Abholzung von Bäumen.
Facebook/Freileitungsgegner 380 kV

Gegner fordern weiter Verkabelung

Gegen die geplante Freileitung der Verbund-Tochter APG regt sich seit vielen Jahren massiver Protest in der Bevölkerung. Projektgegner fordern weiter eine Verkabelung der Leitungstrasse unter der Erde. Die geplante Freileitung soll von Elixhausen (Flachgau) bis nach Kaprun (Pinzgau) verlaufen.

Die Bundesforste haben Montag bei Bad Vigaun (Tennengau) die Schlägerungen für die geplante 380 kV-„Stromautobahn“ unterbrechen müssen. Anrainer und Kritiker der Freileitung drangen in das Sperrgebiet ein und demonstrierten gegen die Abholzung von Bäumen.
Facebook/Freileitungsgegner 380 kV
Anrainer und ihre Kinder sorgten im Wald auch für das leibliche Wohl der Demonstranten

Ob den Demonstranten auch rechtliche Konsequenzen drohen, das ist laut Bundesforsten noch unklar. An mehreren Orten im Land Salzburg haben am Montag die Schlägerungsarbeiten für die Freileitung begonnen. Insider sagen, diese erste Aktion in Bad Vigaun sei erst der Beginn von weiteren Aktivitäten der Widerständler.

Demonstranten verweisen auf laufendes EU-Verfahren

Offenbar kursierten auch Gerüchte über einen bevorstehenden Polizeieinsatz und die Räumung des Waldes, diese haben sich letztlich aber nicht bewahrheitet. Die Polizei war bei den Demonstranten, griff aber nicht ein. Die Freileitungsgegner setzen daneben weiter auf das schon begonnene Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Europäische Union fordert eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Leitung.

Reaktion der Projektbetreiber

„Wir wollen jetzt die rechtsstaatlichen Möglichkeiten prüfen und morgen entscheiden, wie wir weiter fortfahren werden“, sagte Projektleiter Wolfgang Hafner von der Austrian Power Grid (APG) am Abend zur APA: „Wir wollen aber das so wichtige Projekt für Österreich so rasch wie möglich realisieren.“

Wie Hafner erklärte, sei man derzeit im ganzen Projektgebiet dabei, Fällungsarbeiten durchzuführen. „Die Arbeiten sind jetzt notwendig, um im Frühjahr mit dem Bau beginnen zu können und Wege und Fundamente zu errichten.“ Das Investitionsvolumen für die Leitung beläuft sich laut APG auf rund 800 Mio. Euro.

Im März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerden gegen das Großprojekt und den positiven Baubescheid des Landes abgewiesen, allerdings eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ermöglicht. Die Gemeinden Koppl und Eugendorf und zwei lokale Bürgerinitiativen brachten darauf auch Rechtsmittel ein. Sie hätten Teile der Leitung gerne als Kabel unter der Erde geführt gesehen. Allerdings wurden die Anträge auf aufschiebende Wirkung gegen das Großprojekt abgewiesen. Damit war ein Baubeginn auch vor der noch ausstehenden Entscheidung des Höchstgerichts möglich und ist im vergangenen Herbst auch erfolgt.

Vertragsverletzungsverfahren der EU: Gegner optimistisch

Parallel hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil für die Leitung zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), nicht aber die im Vorfeld nach EU-Recht zwingend vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) stattgefunden hat. Und wie Montag bekannt wurde, dürfte es wegen der Rodungen ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich geben. Das bestätigte der Anwalt der beiden Flachgauer Kommunen, Adolf Concin, der APA. Die Projektgegner haben Mittwoch deswegen zu einer Pressekonferenz in Eugendorf eingeladen. Sie sagen, dass laut Judikatur des Europäischen Gerichtshofes sogenannte Trassenaufhiebe für den Bau von Stromleitungen als Rodungen hätten gelten müssen. Die sei bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht mit berücksichtigt worden.

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