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Schmittengraben
Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Wirtschaft

VwGH hebt UVP-Genehmigung für Liftpläne auf

Es ist ein schwerer Rückschlag für die Schmittenhöhebahn in Zell am See (Pinzgau). Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die UVP-Genehmigung für die Liftpläne Hochsonnberg in Piesendorf aufgehoben. Naturschutzbund, Alpenverein und einige Anrainer kämpfen seit Jahren gegen das Projekt.

Seit Dezember 2010 läuft das Umweltverträglichkeitsverfahren für das große Liftprojekt in Piesendorf (Pinzgau). Kritiker der Pläne sehen sich in ihren Ansichten nun bestätigt. Denn eines der zentralen Argumente für die Skigebietserweiterung von der Schmittenhöhe Richtung Piesendorf-Hochsonnberg, habe der Verwaltungsgerichtshof aufgehoben – nämlich jenes des öffentlichen Interesses, sagt Hannes Augustin vom Naturschutzbund: „Wie der Verwaltungsgerichtshof auch festgestellt hat, liegt hier ein betriebswirtschaftliches Interesse vor. Und in erster Instanz war ja auch dem Naturschutz eine hohe Wertigkeit eingeräumt worden.“ Nur deshalb habe man versucht das öffentliche Interesse geltend zu machen um diese Hürde zu nehmen, sagt Augustin.

Verfahren reicht bereits zehn Jahre zurück

Seit Dezember 2010 wird um das Liftprojekt Hochsonnberg rechtlich gerungen, nach einer Ablehnung durch den Umweltsenat 2012 folgte im Jahr 2018 die Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht und jetzt hebt der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung wieder auf: „Ich glaube es ist einfach kein zukunftsträchtiges Projekt, weder unter dem Aspekt des Natur und -Artenschutzes, noch unter dem Aspekt des Klimaschutzes,“ sagt Augustin.

Dem widerspricht Erich Egger, Vorstand der Schmittenhöhe-Bahn AG: „Die Schmittenhöhe ist ein Skiberg der im Höhenbereich über sehr wenige Pistenfläche verfügt und deshalb ist es für uns ganz wichtig in höheren Lagen zu erweitern, um unseren Kunden eine entsprechende Qualität bieten zu können.“ Im Sinne einer Entwicklung für die ganze Region wolle man für das Projekt weiterkämpfen, sagt Egger.

Damit geht das Verfahren zurück an das Bundesverwaltungsgericht: das benötigte übrigens für sein nun aufgehobenes Erkenntnis vier Jahre.