Mit drei Jahren Haft, davon eines tatsächlich hinter Gittern, hat Heinz Schaden die schärfste Verurteilung aller Vier bekommen. Dieses eine Jahr unbedingt berechtigt allerdings gerade noch dazu, den Antrag auf elektronischen Hausarrest zu stellen und das werde Schaden auch tun, sagt seine Verteidigerin Bettina Knötzl. Der Gefängnischef muss dies noch genehmigen, was allerdings nur Formsache sein dürfte.
Fußfessel-Träger müssen zum Beispiel eine Wohnung, Versicherung und ein geregeltes soziales Umfeld nachweisen. Die Fußfessel wird als kleine schwarze Box um den Knöchel befestigt und ist mit einem Sender in der Wohnung der Trägers verbunden. Zu vereinbarten Zeiten darf der Fußfesselträger außerhalb der Senderreichweite sein, zum Beispiel um zu arbeiten oder einzukaufen. Hält er sich nicht an die Zeiten, kommt die Justizwache nachschauen.
Auch übrige Verurteilte dürften Fußfessel beantragen
Im schlimmsten Fall kann die Fußfessel wieder eingezogen werden und der Träger müsste doch tatsächlich hinter Gitter. Dass auch die anderen drei Verurteilten, unter ihnen auch der frühere Landesrat Othmar Raus (SPÖ), eine Fußfessel beantragen und sie auch genehmigt bekommen, gilt als wahrscheinlich.
Eine Fußfessel kostet 22 Euro pro Tag und muss vom Verurteilten selbst bezahlt werden. Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde in Österreich im Jahr 2010 eingeführt, um die Gefängnisse zu entlasten. Zuletzt waren in Österreich etwa 350 Verurteilte mit Fußfessel unterwegs.