Chronik

Ebenau verbietet Zweitwohnsitze

Die Gemeinde Ebenau (Flachgau) hat sich jetzt entschlossen, Zweitwohnsitze im gesamten Gemeindegebiet zu verbieten. Damit solle sichergestellt werden, dass die wenigen Baugrundstücke in Händen der Gemeindebürger bleiben, sagt der Bürgermeister.

Ab sofort sind Zweitwohnsitze in Ebenau also unerwünscht. Sie würden die Grundstückspreise in die Höhe treiben und vor allem den Ebenauern Grund und Boder wegnehmen, argumentiert Bürgermeister Johannes Fürstaller (ÖVP). Bereits in den vergangenen Jahren habe jeder Bauwerber in Ebenau eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, ein gekauftes oder neu gebautes Haus als Hauptwohnsitz zu nützen, erläutert Fürstaller.

„Das hat in all diesen Jahren eigentlich sehr gut funktioniert. Diese Regelung war aber aufgrund einer Novelle im Raumordnungsgesetz nicht mehr möglich. Daher haben wir über eine Alternative nachgedacht. So haben wir zunächst über das ganze Gemeindegebiet und in weiterer Folge über alle als Bauland gewidmeten und im Bebauungsplan als solche gekennzeichneten Grundstücke eine Sperrzone für Zweitwohnsitze verhängt.“

Bestehende Zweitwohnsitze noch heuer zu melden

„Aus der Geschichte lernen“, lautet offenbar die Devise des Ebenauer Bürgermeisters. „In den 1970er und 1980er Jahren hatten wir häufig Fälle, wo langjährige Gäste, die in Bauernhöfen oder Privatquartieren ihren Urlaub verbracht haben, in weiterer Folge in Ebenau ihr eigenes Ferienhaus gebaut haben.“ Wie in anderen Gemeinden müssen Zweitwohnsitze auch in Ebenau noch vor Jahresende gemeldet werden, sonst drohen Strafen.