Anfang Juni übersah der 42-jährige Autofahrer eine 55-jährige Radfahrerin aus Bayern. Am Montag musste er sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der unbescholtene Familienvater sagte unter Tränen aus, dass er seinen Fehler zutiefst bereue. Er habe die vor ihm fahrende Frau zur Mittagszeit auf der Krispler Landesstraße schlichtweg übersehen. Er sei unaufmerksam gewesen und habe die Frau am Straßenrand nicht gesehen, so rechtfertigte sich der Angeklagte. Mit seinem Firmenauto erfasste der Lenker die Radlerin. Die 42-Jährige erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Richterin sah keinen Sorgfaltsverstoß
An der Unfallstelle stellte der einheimische Lenker ein Marterl in Gedenken an die Verstorbene auf. Die Angehörigen der Radfahrerin machten keine Schmerzensgeldansprüche geltend. Weil der Lenker weder alkoholisiert noch unter Drogen stand und auch nicht zu schnell unterwegs war, sah die Richterin in der Straftat keinen schweren Sorgfaltsverstoß und verurteilte den Mann zu knapp 2.200 Euro.