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Wirt getötet: Urteil gegen Witwe nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen die 30-jährige Witwe eines Pongauer Wirtes, die ihrem Mann einen Messerstich versetzt haben soll und dafür acht Jahre unbedingte Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge erhalten hat, wurde nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte die bisher unbescholtene Frau wegen Mordes beschuldigt. Die Rumänin soll den Skihüttenwirt am 3. März 2019 mit einem Messerstich getötet haben.

Die Angeklagte hatte im Prozess ihre Unschuld beteuert und von einem Unfall gesprochen. Während eines Streits in der Küche habe ihr Mann sie an der Hand, in der sie ein Messer hielt, um sich eine Jause zuzubereiten, gefasst und sie an sich gezogen. Dabei sei es zu dem Stich in seine Brust gekommen, den sie aber nicht bemerkt habe.

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Der Prozess begann am 2. Dezember, das Urteil wurde zwei Tage später gesprochen.

Verteidiger: „Ehefrau hatte kein Motiv“

Die Geschworenen haben am vergangenen Mittwoch bei dem Prozess am Landesgericht die Hauptfrage, ob die 30-Jährige ihren Ehemann ermordet habe, einstimmig verneint. Die Eventualfrage nach einer absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge wurde hingegen einstimmig bejaht. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von fünf bis zu 15 Jahre Haft.

Verteidiger Kurt Jelinek hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Es habe sich nur um einen Stich gehandelt, die Einstichstelle sei nahe der Achselhöhle des Mannes gewesen und daher völlig untypisch für jemanden, der eine Tötungsabsicht hege. „Die Ehefrau hatte kein Motiv“, betonte der Rechtsanwalt.

Oberster Gerichtshof muss nun entscheiden

Laut Staatsanwältin habe die berufliche Dauerbelastung zu Konflikten, meist unter Alkoholeinfluss, zwischen dem Ehepaar geführt. Die Angeklagte habe ihren Mann, der sie manchmal auch geohrfeigt habe, mehrmals damit konfrontiert, dass sie so nicht mehr weitermachen wolle. Zudem sei die Ehefrau die Begünstigte von Lebensversicherungen ihres Mannes in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Mit dem Urteil muss sich nun der Oberste Gerichtshof befassen.