Der Prozess am Dienstag musste laut Gericht abgesagt werden, weil die Frau in der Türkei sei und nicht rechtzeitig ausreisen konnte. Bereits der erste Prozesstermin im Oktober war auf Bitten des Verteidigers abgesagt worden. Jetzt soll im Jänner verhandelt werden.
Sechs bis acht Minuten soll die Türkin ihre Tochter allein gelassen haben. Das 15 Monate alte Kind war mit zwei Geschwistern in der Badewanne. Dann hörte die Frau ein Kind schreien und stürzte ins Bad zurück. Dort trieb laut Ermittlern das kleine Mädchen leblos im Wasser und war nicht mehr zu retten.
Schwiegereltern statt Rotes Kreuz angerufen
Die Mutter habe ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Zudem habe sie lebensrettende Maßnahmen zu spät ergriffen. Laut Anklage hat sie zuerst nicht das Rote Kreuz angerufen, sondern die Schwiegereltern. Das kleine Mädchen verstarb laut Gerichtsmedizin an einer Hirnschädigung wegen Sauerstoffmangels. Der Frau drohen nun bei einem Schuldspruch bis zu drei Jahre Gefängnis.
Ertrinken von Babys und Kleinkindern verläuft laut Fachleuten meistens trügerisch ruhig, ohne dramatisches Zappeln, ohne Armbewegungen oder Schreien. Wenn der Kopf eines kleinen Kindes unter Wasser gerät, dann atmet es weiter. Wasser strömt in die Lunge. Der Reflex, die Atmung unter Wasser zu stoppen, muss erst später bei Schwimmkursen im Kindergarten- oder Schulalter wieder antrainiert werden. Dieses Gerichtsverfahren sollte schon vor sechs Wochen beginnen. Es wurde damals kurzfristig abgesagt.