Um Verstöße der Uber-Fahrer nachweisen zu können, habe man diese in den letzten vier Wochen durch Detektive observieren lassen, heißt es vom Taxlerverband. Einer der Detektive bestellte sich über die Uber-App einen Wagen.
„Gesetzliche Rückkehrpflicht verletzt“
Beim Fahrziel wartete ein weiterer Detektiv und verfolgte dann den Uber-Fahrer. So konnten Verstöße gegen die „Rückkehrpflicht laut Gelegenheitsverkehrsgesetz“ festgestellt werden. Diese Rückkehrpflicht sieht vor, dass Mietwagen im Gegensatz zu Taxis nach jedem erledigten Auftrag zurück zur Betriebsstätte fahren müssen.
Das sei bei den Uber-Fahrern in Salzburg nicht passiert, sagte Erwin Leitner, Obmann der Taxler in der Wirtschaftskammer: „Zehn Fälle haben wir überprüft. Bei vier können wir es nicht hundertprozentig nachweisen, aber bei sechs ist der Nachweis gegeben.“
Uber will Partner prüfen
Daher habe man den Wiener Mietwagenunternehmer bei der Gewerbebehörde und der Finanzpolizei angezeigt, so der Sprecher der Taxler. Eine Unternehmenssprecherin von Uber sagte dazu auf Anfrage dem ORF, dass alle Partnerunternehmen auf die gesetzlichen Pflichten hingewiesen würden. Etwaige Verstöße von Partnern würde Uber prüfen und gegebenenfalls auch Konsequenzen ziehen.