Landesgericht und Staatsanwaltschaft im Justizgebäude Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Drogenhandel mit Fußfessel: Familie verurteilt

Ein mutmaßlicher Drogenhändler ist Freitag in Salzburg zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Seine Eltern bekamen wegen Mittäterschaft bedingte Haft – alle nicht rechtskräftig. Es standen auch noch Mitläufer vor Gericht. Der Haupttäter soll bei Deals eine elektronische Fußfessel aus einem früheren Strafverfahren getragen haben.

Es geht bei dem Strafverfahren laut Anklage um gute Geschäft mit Cannabis, Kokain und Aufputschmitteln.

Fußfessel offenbar kein Hindernis

Der mutmaßliche Haupttäter, der seine Drogendeals mit einer Fußfessel aus einem früheren Strafverfahren verübt haben soll, erhielt Freitag zwei Jahre unbedingte Haft vom Gericht. Sein Vater bekam 15 Monte, die Mutter zehn Monate, weil sie dem Verdächtigen geholfen haben sollen. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.

Zwei Mitläufer des Trios wurde zu außergerichtlichem Tatausgleich verdonnert – ebenfalls nicht rechtskräftig. Und gegen zwei weitere Mitläufer soll in der kommenden Woche weiter verhandelt werden.

Haupttäter vorbestraft

Weil seine Fußfessel den Bewegungsradius einschränkt, soll er beim An- und Verkauf von Drogen von seinen Eltern und anderen Familienmitgliedern unterstützt worden sein. Die Eltern nannten vor Gericht falsche Loyalität zu ihren Kinder als Motiv für ihre Verwicklung in den Drogenhandel. Der 24-jährige Hauptangeklagte legte ein Geständnis ab.

Nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung hatte der 23 Jahre alte Salzburger die elektronische Fußfessel für Hausarrest bekommen. Doch was die Gefängnisse entlasten und die Resozialisierung fördern soll, ist laut Anklage nach hinten losgegangen und hat einen schwunghaften Drogenhandel im Stadtteil Maxglan ermöglicht.

Vater, Freundin, Bruder halfen mit

Wenn der junge Mann nicht zu Hause war, dann dürfte sein Vater Drogen verkauft, seine Freundin Botengänge übernommen und sein Bruder Kunden vermittelt haben. Angekauft hat die Drogen laut Polizei die Mutter des Angeklagten, der nach Ende des elektronischen Hausarrests weiter Geschäfte gemacht haben soll.

Insgesamt sieben Angeklagte standen in diesem Fall am Donnerstag vor Gericht, zwei kleine Mitläufer waren schon mit außergerichtlichem Tatausgleich erledigt – wenn sie zwei Jahre lange drogenfrei bleiben, wird das Verfahren eingestellt. Ob es bei den verbleibenden fünf auch am Donnerstag noch Urteile gibt, ist unklar.

Fußfesseln an Bedingungen geknüpft

Elektronische Fußfesseln werden Straftätern nur dann genehmigt, wenn sie höchstens ein Jahr Haft offen haben, und sie einen festen Wohnsitz, Arbeit und Versicherung nachweisen können. Zudem – so heißt es vom Justizministerium – werde genau geprüft, ob der elektronische Hausarrest nicht missbraucht wird. Die Genehmigung war in diesem Fall offensichtlich voreilig.

Der 24-jährige sei als Drogenkonsument während des Hausarrests noch nie aufgefallen, die Genehmigung für die Fußfessel wurde so auch nicht entzogen. Dabei müssten solche Harntests einmal pro Monat gemacht werden.