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Tourismus

Neue Regelung gegen Airbnb-Wildwuchs

Das neue Salzburger Nächtigungsabgabengesetz ist nach einem Jahr Vorbereitung fertig. Es soll den teilweisen Wildwuchs bei der Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen deutlich eindämmen. Allein in der Stadt Salzburg werden rund 750 Wohnungen so angeboten.

Wer für das bevorstehende Allerheiligenwochenende in Salzburg über Airbnb eine Wohnung sucht, hat die Qual der Wahl. Mehr als 300 Angebote werden angezeigt, viele davon in zentraler Lage und deutlich günstiger als das Hotel gleich daneben. Künftig wird es eine Registrierungs- und Auskunftspflicht für Vermieter und Plattformen geben. Man hofft darauf, dass etliche Wohnungen so wieder dem normalen Mietwohnungsmarkt zugeführt werden.

„Wir brauchen auch eine Regelung deshalb, weil dem Wohnungsmarkt viele Wohnungen entzogen werden. Immerhin waren bereits 2017 von 43 Millionen Ankünften 770.000, die in diesem Bereich genächtigt haben. Man kann davon ausgehen, dass sich diese Zahl in den vergangenen zwei Jahren noch erheblich erhöht hat“, sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).

Legale Airbnb-Profile im Internet.
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Kontrollen ab Februar 2020

Die Behörde prüft ab Februar 2020, ob die Wohnung nach dem Raumordnungsgesetz überhaupt vermietet werden darf. Erst dann gibt es eine Registrierungsnummer, und diese muss online angeführt werden. „Natürlich mit der Anzeigenpflicht und der Registrierungsnummer, die der Vermieter jetzt angeben muss, tut man sich vielleicht etwas leichter, dass man denjenigen schneller auf die Schliche kommt, die ihre Wohnungen weiterhin zweckentfremdet vermieten“, so Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

Salzburg Vorreiter mit neuem System

Das neue Gesetz soll noch im November im Landtag beschlossen werden, einstimmig, hoffen die Regierungsparteien. Man spricht bereits von Umwälzungen auf dem Nächtigungssektor. „Wir bekommen immer wieder Anfragen aus anderen Bundesländern. Salzburg ist sicher ein Vorreiter mit diesem System. Wir gehen davon aus und hoffen, dass das System auch österreichweit eingeführt wird. Und wir werden auch darauf drängen, dass wir eine bundesweite Regelung finden“, so Haslauer.

Wenn sich Vermieter und Onlineplattformen nicht an die neuen Regelungen halten, dann wird gestraft. Vermietern drohen 10.000 Euro, der Onlineplattform Strafen bis zu 8000 Euro.