Spritzen
APA/Barbara Gindl
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Gericht

Spritze verwechselt: Facharzt angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Facharzt im Pinzgau einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung eingebracht. Der Mediziner soll 2018 einer damals 51-jährigen Patientin für eine Magenspiegelung irrtümlich ein Anti-Schaummittel anstatt eines Narkosemittels in die Vene gespritzt haben. Die Frau ist seither halbseitig gelähmt.

In seiner Ordination im Pinzgau soll dem Facharzt der folgenschwere Irrtum passiert sein. Die Patientin suchte den Arzt im Juli 2018 wegen einer Routineuntersuchung auf. Für die Gastroskopie soll er die beiden vorbereiteten Spritzen verwechselt haben. Der Arzt habe die Spritze mit dem Anti-Schaummittel, das oral in den Magen eingeführt wird, offensichtlich für die Spritze mit dem Narkotikum gehalten und das Anti-Schaummittel irrtümlich intravenös verabreicht, schilderte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, gegenüber der Austria Presse Agentur.

Patientin sitzt seitdem im Rollstuhl

Die Folgen für die Patientin nach dem Verwechseln der Spritzen waren dramatisch. Die rechte Körperseite der Frau sei bis heute gelähmt, so dass sie auf den Rollstuhl angewiesen sei, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Laut Strafantrag ist die schwere Körperverletzung grob fahrlässig herbeigeführt worden. Die Gerichtsverhandlung ist für den 19. November angesetzt.