Haupteingang zum Landeskrankenhaus Salzburg, Uniklinikum
ORF.at / Georg Hummer
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Chronik

Kleinkind starb: Strafantrag gegen zwei Ärzte

Eineinhalb Jahre nach dem Tod eines Kleinkindes nach einer Operation in den Salzburger Landeskliniken dürfte es jetzt einen Strafantrag gegen zwei Ärzte geben. Das bestätigte Opferanwalt Stefan Rieder. Ein Narkosearzt und ein Kinderchirurg würden voraussichtlich wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, erwartet der Jurist.

Die Staatsanwaltschaft wollte zu den Strafanträgen am Montag keine Stellungnahme abgeben. Der 17 Monate alte Bub atmete im April 2018 unmittelbar nach einer Operation in den Landeskliniken sein Erbrochenes ein und verstarb einige Tage später. Zuvor war er zu Hause von einem Sofa gestürzt, woraufhin ein Muttermal zu bluten begann.

Aus Vorsicht brachten ihn seine Eltern ins Spital. Obwohl der Bub nicht nüchtern war, wurde eine sofortige kleine Operation unter Narkose vorgenommen. Beim Aufwachen kam es zu den Komplikationen. Elf Tage später verstarb der 17 Monate alte David im Spital.

Gutachten: Operation hätte warten können

Die Operation hätte noch warten können, bis der 17 Monate alte Bub wieder nüchtern gewesen wäre, die Blutung seines Muttermals an der Wange nach dem Sturz hätte auch anders gestoppt werden können, und der Anästhesist hätte bei der Verstärkung der Narkose des Buben einen Schlauch zur künstlichen Beatmung legen müssen: All diese Schritte hätten laut mehreren Gutachten verhindern können, dass der kleine David im April 2018 unmittelbar nach einer Routineoperation durch sein Erbrochenes keine Luft mehr bekommt und elf Tage später stirbt.

Verfahren gegen Notfallteam und Klinik eingestellt

Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Tod des Buben umfangreiche Ermittlungen ein. Gegen das dreiköpfige Notfallteam, die Salzburger Landeskliniken sowie gegen den Kinderchirurgen und den Narkosearzt. Aufgrund der Gutachten sei davon auszugehen, dass dem Notfallteam kein Fehlverhalten anzulasten sei, das unmittelbar mit dem Tod des Buben zusammenhänge, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Marcus Neher. Den Salzburger Landeskliniken sei kein Organisationsverschulden anzulasten.

Strafantrag für Kinderchirurg und Narkosearzt?

Anders ist das offenbar bei jenem Kinderchirurg und dem Narkosearzt, die Teil des Operationsteams von David im April 2018 waren. Seit dem Sommer sind die beiden Mediziner von ihrem Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft wollte am Montag zu den angeblichen Strafanträgen gegen die beiden Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung keine Angaben machen. Dem Opferanwalt Rieder zufolge sind aber Strafanträge gegen die Mediziner gestellt worden. Rieder sagte gegenüber der APA, „es wurde ein Strafantrag gegen den Kinderchirurgen und den Anästhesisten eingebracht. Der eingebrachte Strafantrag ist der nächste Schritt. Ich hoffe auf eine zügige Hauptverhandlung.“