Eine Person raucht vor einem Rauchverbotsschild
APA/HELMUT FOHRINGER
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Politik

Rauchverbot: Wirte kritisieren VfGH-Urteil

Keine Ausnahmen vom absoluten Rauchverbot in der Gastronomie, auch nicht für Nachtlokale und Shisha-Bars: Das hat Mittwoch der Verfassungsgerichtshof entschieden. Für Salzburgs Wirte sei das existenzbedrohend, sagt deren Sprecher.

Auch wenn man bereits erwartet habe, dass die Klage von mehreren Nachtlokal-Besitzern vor dem Höchstgericht nur geringe Chancen auf Erfolg hat. Das absolute Rauchverbot tritt am 1. November auch für Bars und Diskotheken in Kraft. Das ist nach der letzten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs klar.

„Im Winter wird die Situation prekär“

Die Regelung werde für die Wirte von Nachtlokalen dramatische Auswirkungen haben, sagt ihr Salzburger Sprecher Ernst Pühringer: „Speziell in den Ballungsräumen wird das ein Riesenthema werden. Die Leute verlassen das Lokal zum Rauchen und werden draußen Lärm über den normalen Pegel machen. Im Winter wird die Situation sicher sehr prekär.“

Regelung wie bei Hotels als Notlösung?

Pühringer verlangt eine Neuregelung der Gewerbeordnung. Diese müsse festlegen, dass der Lärmpegel auf der Straße nicht automatisch den Lokalen zugerechnet werde. Außerdem fordert der Wirtesprecher von der neuen Bundesregierung, das Rauchverbot zu entschärfen: „Wir brauchen diesen Raum, den die Hotellerie hat. Mit einem abgeschlossenen Raum im Haus für Raucher, wo nicht bedient und nicht serviert wird.“

Für alle Lokale sei das zwar keine zufriedenstellende Lösung, weil wieder Geld für Umbauten investiert werden müsse. Und einige hätten wegen der Betriebsgröße keinen Platz, so Pühringer. Aber es sei zumindest eine gewisse Zwischenlösung, damit die Nachtgastronomie in Ballungszentren nach vielen Landgasthöfen nicht auch noch aussterbe.