Der nicht für den Verkehr zugelassene Traktor stürzte über eine Böschung
ORF / Arnold Klement
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Gericht

Traktorunfall Thalgau: Kein Verfahren für Vater

Nach einem Traktorunfall in Thalgau (Flachgau) bei dem im Mai ein Fünfjähriger ums Leben gekommen ist, wird dem Vater des Buben als Unfalllenker kein Prozess gemacht. Die zuständige Richterin entschied sich für einen selten angewandten Paragraphen im Strafrecht und wandte eine schriftliche Strafverfügung an. Das Gericht verhängte über dem Vater neun Monat bedingte Haft, ohne Gerichtsverhandlung.

Der stark alkoholisierte Vater fuhr nach einer Maifeier mit seinen beiden Buben mit einem nicht mehr für den Verkehr zugelassenen Oldtimer-Traktor nach Hause. Im Ortsteil Thalgauberg stürzte der Traktor auf einer schmalen Gemeindestraße über eine Böschung. Der Fünfjährige wurde dabei getötet, der Lenker und der dreijährige Bub blieben unverletzt. Der Vater hatte zum Unfallzeitpunkt 1,62 Promille Alkohol im Blut.

Richterin verzichtete auf Verfahren – Urteil erging schriftlich

Das Gericht warf dem Vater grob fahrlässige Tötung vor. Die zuständige Richterin machte jetzt aber von einem sogenannten Mandatsverfahren Gebrauch. Dabei handelt es sich um eine selten angewandte Möglichkeit im Strafrecht. Dieses Mandatsverfahren ersparte dem Vater den Prozess am Landesgericht wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung. Das Strafmaß für den 37-Jährigen wurde auf neun Monate bedingte Haft festgesetzt. Das Urteil erfolgte schriftlich, der Angeklagte musste sich keiner Gerichtsverhandlung stellen.

Der fünfjährige Bub kam beim Traktorunfall ums Leben
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Der Traktor stürzte um, dabei wurde der Fünfjährige getötet