Die Rechtslage sei eindeutig, mit seiner Verurteilung von einem Jahr bedingt sei rechtlich kein Amtsverlust verbunden. Daher führe er die Amtsgeschäfte als Magistratsdirektor mit großer Freude und vollem Engagement fort, schrieb Floss.
Ob seine Abberufung rechtlich möglich sei, lässt Bürgermeister Harald Preuner derzeit durch ein Gutachten prüfen. Er führe mit Preuner aber sehr konstruktive Gespräche über die weitere Vorgangsweise, betonte Floss in dem Schreiben.