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Landwirtschaft

Wolfs-Abschuss: EuGH setzt enge Grenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem möglichen Abschuss von Wölfen außerordentlich enge Grenzen gesetzt. In einem aktuellen Urteil haben die Luxemburger Richter dafür strikte Bedingungen formuliert.

Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss nur diesem Ziel dient und dass es dazu keine Alternativen gibt. Hintergrund ist ein Fall aus Finnland. Dort hatte ein Umweltverband gegen die Entscheidung der Wildtierbehörde geklagt, den Abschuss von Wölfen zu erlauben.

Salzburgs Agrar-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) hatte sich nach mehreren Wolfs-Attacken auf Schafe im Pongau zuletzt klar für einen Abschuss von Problemwölfen ausgesprochen und dabei auch Unterstützung von einem Wissenschafter erhalten. Er verlangt weiter eine europaweite Beurteilung von Wolfsvorkommen. Die Entscheidung zeige jedenfalls, dass Wolfspopulationen nicht national, sondern nur gesamteuropäisch bewertet werden sollten, sagt Schwaiger. Er strebt entsprechende Änderungen in den Artenschutz-Regeln der EU an.