Richter des Obersten Gerichtshofes beim Berufungsprozess von Heinz Schaden und Othmar Raus
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Gericht

Höchstgericht: Haft für Schaden, Raus, Paulus, einen Beamten

Beim Berufungsverfahren im Swap-Prozess hat der Oberste Gerichtshof kurz nach 10.00 Uhr alle bisherigen Schuldsprüche bestätigt. Bei Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden bleibt die Strafe laut Ersturteil gleich, Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus (beide SPÖ) bekam eine Strafverschärfung. Beide müssen ins Gefängnis.

Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden muss laut Höchstrichtern nun ein Jahr ins Gefängnis. Zwei Jahre Haft wurden in seinem Fall dazu bedingt verhängt bzw. bestätigt. Der Salzburger Ex-Landesfinanzreferent und Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus erhielt am Mittwochvormittag ein härteres Urteil als die bisher im ersten Verfahren verhängten sechs Monate Gefängnis. Er muss nun zehn Monate hinter Gitter. Dazu kommen nun 20 Monate bedingte Haft.

Heinz Schaden und Othmar Raus im Justizpalast in Wien vor dem Obersten Gerichtshof
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Schaden und Raus am Dienstag im Wiener Justizpalast, vor Beginn des Berufungsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof

Halbes Jahr Haft für Paulus und städtischen Finanzdirektor

Die Haftstrafe für den noch amtierenden Finanzdirektor der Stadt Salzburg wurde von drei auf zwei Jahre reduziert – davon sechs Monate unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für Hofrat Eduard Paulus, den ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes – davon sechs Monate unbedingt.

OGH: „Verstoß unvertretbar, Grenze überschritten“

Wie der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig betonte, hätten die nunmehr rechtskräftig Verurteilten gegen konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien verstoßen, indem Derivat-Geschäfte mit einem negativen Portfolio von über drei Millionen Euro von der Stadt Salzburg nachteilig aufs Land Salzburg übertragen wurden: „Ein derartiger Verstoß war jedenfalls unvertretbar.“

„Es wurde eine Grenze überschritten“, so der Vorsitzende des Höchstgerichtes. Die vor allem von Ex-Bürgermeister Schadens Verteidigerin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellten Rechtsfehler lägen nicht vor. Dasselbe gelte für die behaupteten Begründungsmängel des Urteils.

Fußfesseln und Hausarrest?

Schaden und Raus könnten laut fachkundigen Beobachtern die Voraussetzungen erfüllen, um den unbedingten Teil ihrer Strafen nicht in Zellen einer Haftanstalt verbüßen zu müssen, sondern im elektronisch überwachten Hausarrest. Die Kosten eines möglichen Hausarrests wären von Fußfessel-Trägern der Republik Österreich zu ersetzen.

Lob des Senats für Ersturteil

Vielmehr sei das Ersturteil „ein unglaublich akribisches Urteil. Es hebt sich in seiner Akribie sehr, sehr positiv heraus.“ Entgegen der Darstellung der Verteidiger sei es „nicht in sich unschlüssig und widersprüchlich“, betonte OGH-Senatschef Lässig bei der Urteilsverkündung.

Anwältin: „menschenrechtswidrig“, Täter schockiert

Schaden wirkte laut APA nach der Bestätigung seiner Verurteilung niedergeschlagen. Weder er noch Raus wollten nach Schluss der Verhandlung die rechtskräftigen Urteile kommentieren.

„Das Urteil hat ihm die letzte Kraft genommen“, sagte Schadens Rechtsvertreterin Bettina Knötzl. Schaden habe stets „nur das Beste gewollt“. Das Verfahren habe „menschenrechtswidrige Aspekte gehabt“, so Knötzl: „Ich bin sehr betroffen.“

Anstiftung bei Vize-Regierungschef Raus erschwerend

Im Salzburger Swap-Prozess ist es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals gegangen. Zwischen Ende Juni und August 2007 waren sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land ohne finanzielle Gegenleistung übertragen worden. Dem Land Salzburg entstand durch die Übernahme der Swaps ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro.

Der Deal soll aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem damaligen SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden und dem damaligen SPÖ-Landesfinanzreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus erfolgt sein. Aufgrund dessen hochrangiger Stellung erhöhte der OGH die über Raus verhängte Strafe. Dieser habe dienstrechtlich Untergeordnete zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet, gab der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig zu bedenken: „Als Landeshauptmann-Stellvertreter ist er zweifellos in der Weisungskette ganz an der Spitze gestanden.“

Reaktion der SPÖ in der Stadt Salzburg

Kurz nach Bekanntwerden der Urteile schickte das Büro von Michael Wanner, des Vorsitzenden der SPÖ in der Stadt Salzburg, eine Aussendung an die Medien: „Wir bedauern das Urteil des OGH, wenngleich wir es natürlich akzeptieren. Die Wahrheit ist, dass sich weder Heinz Schaden noch die Beamten persönlich bereichert haben. Aus diesem Grund lassen wir die vom Urteil Betroffenen auch nicht im Stich und stehen hinter ihnen. Man darf bei der ganzen Diskussion nicht die Menschen und persönlichen Schicksale aus den Augen verlieren."

Wanner äußerte sich auch zu den nun für Schaden drohenden Rückzahlungen der Anwaltskosten, die bisher die Stadt Salzburg aus Steuergeldern vorgestreckt hatte: „Einen Prozess gilt es zu vermeiden, denn Gerichtskosten bedeuten auch Kosten für den Steuerzahler. Wir stehen für eine außergerichtliche, faire Lösung für alle Beteiligten.“

Wanners sozialdemokratischer Parteifreund Raus, der ebenfalls verurteilt wurde und von 1993 bis 2001 auch Stadtparteiobmann in Salzburg war, wird in der Aussendung der städtischen SPÖ nicht erwähnt. Diese teilte ergänzend dazu mit, dass sie natürlich auch hinter Othmar Raus stehe.

„Unrühmliches Ende eines streitbaren Sachpolitikers“

Unter diesem Titel hat die Austria Presse Agentur (APA) am Mittwochvormittag nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofes in Wien diese Bilanz über die politische Arbeit des Salzburger Ex-Bürgermeisters Heinz Schaden (SPÖ) veröffentlicht – mehr dazu in salzburg.ORF.at (2.10.2019)

Verteidiger forderten Freisprüche

Beim Berufungsverfahren im Salzburger Swap-Prozess haben Dienstag die Anwälte der angeklagten Ex-Politiker Heinz Schaden und Othmar Raus (beide SPÖ) beim Obersten Gerichtshof Freisprüche gefordert. Österreichs Generalanwalt fordert als Ankläger eine Verschärfung der verhängten Strafen – mehr dazu in salzburg.ORF.at (1.10.2019).

Gerald Lehner – salzburg.ORF.at, APA

Swap-Causa: Höchstgericht bestätigt Strafen

Beim Berufungsverfahren im Swap-Prozess hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch alle bisherigen Schuldsprüche bestätigt. Bei Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden bleibt die Strafe gleich, bei Ex-Landesfinanzreferent Othmar Raus (beide SPÖ) wurde sie verschärft.