Schild am Landesgerichtsgebäude in Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Versuchter Überfall: Haftstrafen für Brüder

Nach einem gescheiterten Überfall auf ein vermögendes Ehepaar in der Stadt Salzburg im Oktober 2018 ist am Dienstag ein Brüderpaar zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft bzw. zwei Jahren teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.

Der Ältere der Beiden (34) soll gewusst haben, dass das Paar in der Wohnung einen Tresor mit 100.000 Euro besaß, der Jüngere soll die Tat mit einem Unbekannten verübt haben. Der 24-jährige rechtfertigte sich beim Prozess, er sei zur Tatzeit am 4. Oktober um 3.30 Uhr im Bordell „Pascha“ gewesen und habe dort auf seinen Bruder gewartet.

Der 34-Jährige, der kurz vor dem Überfall mit dem ihm bekannten Ehepaar in der Salzburger Altstadt zusammengesessen war, erklärte, er sei nicht mehr in den Nachtklub gekommen, sondern nach Hause gefahren. Mit der Tat habe er ebenfalls nichts zu tun. Die Verteidiger der Brüder forderten einen Freispruch.

Ehemann wehrte sich und trieb Räuber in die Flucht

Laut Anklage verbrachte der 34-Jährige mit dem Ehepaar den Abend zunächst in einem Altstadtlokal, wo auch Alkohol getrunken wurde, und besuchte sie später noch in ihrer Wohnung. Er kannte die beiden von ihrer Übersiedlung von der Steiermark nach Salzburg, die er als Betreiber einer Umzugsfirma für sie erledigte. Zu später Stunde verabschiedete er sich von dem Paar, läutete nochmals an ihrer Türe und bedankte sich für den schönen Abend.

Als es erneut an der Türglocke läutete und die Ehefrau öffnete, standen zwei mit Damenstrümpfen maskierte Männer davor. Einer der Männer fasste die Frau am Nacken, hielt ihren Mund zu und hielt sie am Boden fest. Sie wurde bei der „Home Invasion“ leicht verletzt. Ihr Mann setzte sich zur Wehr, verpasste einem Täter mehrere Faustschläge, attackierte den anderen mit einem Sessel und trieb sie schließlich – ohne Beute – in die Flucht.

Staatsanwalt: „Von langer Hand geplanter Überfall“

Staatsanwalt Matthias Haidinger stützte sich auf Zeugenaussagen und die Rufdatenauswertung der Mobiltelefone der Angeklagten. Der 34-Jährige habe kurz vor und nach dem Überfall fünfmal mit seinem Bruder telefoniert. Eine Standortbestimmung habe ergeben, dass das Handy zeitnah in Tatortnähe eingeloggt war. „Ja, es gibt Zufälle, aber so eine Häufung von Zufällen ist zu viel“, sagte der Staatsanwalt. „Es war ein von langer Hand geplanter Überfall.“ Der Serbe scheide als unmittelbarer Täter aus, er sei der Tippgeber gewesen.

Dem vorsitzenden Richter Günther Nocker war die „Bordell“-Variante der Beschuldigten neu. Der Verteidiger des 34-Jährigen, Rechtsanwalt Franz Essl, sagte, sein Mandant habe die Anrufe deshalb aus der Anrufliste des Handys gelöscht, weil seine Frau, „die immer wieder in seinem Smartphone drinnen ist“, nichts von dem geplanten Lokalbesuch mit dem Bruder erfahren hätte sollen.

Verteidiger forderten Freispruch

Außerdem würde sein Mandant nicht so dumm sein, seine eigenen Kunden zu überfallen. „Etwas Dümmeres kann es nicht geben“, betonte Essl. „Es gibt kein Motiv, dort einen Raub durchzuführen.“ Der 34-Jährige sagte zum Richter, er sei nach dem Treffen mit dem Ehepaar direkt nach Hause gefahren. In seinen Gesprächen mit ihnen sei ein Tresor nie ein Thema gewesen, betonte der Angeklagte.

Der Verteidiger des 24-Jährigen, Rechtsanwalt Leopold Hirsch, schloss sich den Ausführungen Essls an. Sein Mandant, der in dem Umzugsunternehmen des Bruders arbeitet, sei zur Tatzeit bei dem Handymasten nahe des Bordells eingeloggt gewesen, und nicht bei jenem in der Nähe der Wohnung des Ehepaares, die 1,7 Kilometer von dem Bordell entfernt liege. „Die Handyauswertung widerlegt deutlich das Konstrukt der Staatsanwaltschaft“, pflichtete ihm Kollege Essl bei.

Beide Seiten melden Berufung an

Nach Bekanntgabe des Urteils meldeten beide Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch die Staatsanwaltschaft meldete Berufung hinsichtlich der Strafhöhe bei beiden Angeklagten an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.