Gericht

Straßensperren für Hochzeitsnacht geknackt: Haftstrafe

Ein Steirer ist Donnerstag in Salzburg zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der 47-Jährige ist zwölffach vorbestraft. Unter anderem soll er bei starkem Schneefall im Jänner zwei Schranken beschädigt haben und durch Lawinensperren gefahren sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Betrug, Einbruchsdiebstahl, gefährliche Drohung, Nötigung, schwere Sachbeschädigung: Der beschuldigte Holzarbeiter stand nun wegen einer Vielzahl von Straftaten vor Gericht. Am Donnerstagnachmittag wurde er zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilt – wegen Betrugs, Veruntreuung, gefährlicher Drohung und schwerer Sachbeschädigung. Von einigen Anklagepunkten wurde er freigesprochen.

Schlösser an Schranken zerstört

Die Sachbeschädigung beging der Beschuldigte im vergangenen Jänner. Für seine Hochzeitsnacht hatte der damals in Taxenbach (Pinzgau) wohnende Steirer in Mauterndorf (Lungau) mit seiner Braut die Suite eines Hotels gebucht. Wegen des starken Schneefalls war die Straße über den Radstädter Tauern zwischen Untertauern, Obertauern und Tweng aber gesperrt – wegen großer Lawinengefahr. Der Steirer wollte dennoch schnellstmöglich zum Hotel kommen. Er brach mit einem Hammer zwei Schlösser auf, mit denen die Schranken an der gesperrten Bergstraße gesichert waren. Trotz solcher Bemühungen hielt die frische Ehe nicht sehr lange. Das Paar ist mittlerweile wieder geschieden.

Lawinensperre der tief verschneiten B99 bei Untertauern im Winter 2019
APA/HARALD SCHNEIDER
Mit einem Hammer brach der 48-Jährige auch das Schloss an der Sperre nach Untertauern auf – hier ein Archivbild aus dem heurigen Jänner

Verdächtiger leugnete und gestand nun

Schon auf dem Weg zum Hotel hielt damals die Polizei den Bräutigam auf, als er auf der Lungauer Seite des Gebirges ankam. Er leugnete, die Sperren beschädigt zu haben und gab an, ein Lenker vor ihm sei bereits durchgefahren. Am Donnerstag gestand der Mann dann vor Gericht die Taten. Er habe die Schlösser beschädigt, nicht aber die Schrankenanlagen selbst. Der Angeklagte saß schon seit Ende Jänner in Untersuchungshaft.

Das Urteil von 16 Monaten unbedingter Haft nahm er an. Weil die Staatsanwaltschaft auf eine Erklärung verzichtete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.