Neue Erkenntnisse hat die Vernehmung allerdings nicht gebracht. Der Mann hatte sich auch durch seinen Anwalt vertreten lassen. Der Beschuldigte gab bei der Vernehmung an, dass es ihm sehr leid tue, und er seine Aussage noch schriftlich nachreichen werde.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Mann nicht mehr fahrtauglich war. Sie ermittelt unter anderem wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Tötung.
Kein Schein mehr
Der Anwalt des Beschuldigten betont, sein Mandant habe bei dieser Einvernahme durch die Polizei seinen Führerschein freiwillig abgegeben – am 29. August, wenige Tage nach dem Unfall.