Eine Ordination in einem Gesundheitszentrum
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Gesundheit

Kassenärzte können Ärzte anstellen

Österreichweit wird es ab ersten Oktober möglich sein, dass in Kassenpraxen Ärzte von Ärzten angestellt werden. Darauf einigten sich der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer. Die neue Vereinbarung soll die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern.

Künftig können sowohl Fachärzte als auch Allgemeinmediziner einen anderen Arzt in ihrer Kassenpraxis anstellen. Die Abrechnung der Leistungen des angestellten Arztes erfolgt dann im Rahmen des bestehenden Kassenvertrages. Der Kassenarzt, der einen Kollegen anstellt, muss weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein. Für eine Einzelordination ist maximal eine Anstellung möglich, in Gruppenpraxen können höchstens zwei zusätzliche Ärzte angestellt werden.

Anstellunsgmodell als Lösung für Ärztemangel am Land?

Für die Ausweitung der Leistungen und für die damit verbundenen verlängerten Öffnungszeiten der Arztpraxen sorgen die Krankenkassen für die Abrechnung entsprechend vor. Gerade im ländlichen Raum sei das neue Anstellungsmodell laut ÖVP-Gesundheitsreferent Christian Stöckl ein entscheidender Schritt. „Die Ärzte können dadurch als Team fachlich sehr gut zusammenarbeiten, auch Urlaubsvertretungen sind dadurch geregelt und die Ärzte sind einfach nicht so auf sich allein gestellt, wenn sie sich im ländlichen Raum niederlassen.“

Stöckl hofft, dass im Zuge der neuen Anstellungsvereinbarung Ordinationen für Ärzte im ländlichen Raum wieder attraktiver werden. Insbesondere jüngere Ärzte fürchten oft den Schritt in die Selbständigkeit einer Kassenarztpraxis. Ihnen könnte durch das Anstellungsmodell der Einstieg erleichtert werden. Auch für Ärzte, die nicht Vollzeit arbeiten wollen, könnte die Vereinbarung attraktiv sein.