Die Bundesbahnen sind Besitzer und Erhalter der Gleise. Sie würden diese Kosten nicht tragen, die durch andere Akteure verursacht worden seien, sagt ÖBB-Sprecher Robert Mosser. Das sei wie bei einem Verkehrsunfall: „Der Verursacher wird in die Haftung genommen bzw. dessen Versicherung.“
Entschädigungen für Verspätungen
Alle Bahnpassagiere, die durch die Sperre der Unfallstelle und den Schienenersatzverkehr mit großer Verspätung an ihre Ziele kamen, haben Ansprüche auf Geld als Entschädigung. Das gilt auch, wenn der Zugbetreiber keine Schuld am Unfall haben sollte. Thomas Flöckner vom Konsumentenschutz der Salzburger Arbeiterkammer sagt, ab einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten habe man Anspruch auf 25 Prozent des Ticketpreise: „Die Hälfte des Preises bekommt man bei Verspätungen ab 120 Minuten.“
Frist von vier Wochen
Wer die Entschädigung beantragen will, muss seine Verspätung schriftlich nachweisen und beim Bahnbetreiber einreichen. Innerhalb von vier Wochen muss laut Gesetz das Geld rückerstattet sein. Andernfalls könne man sich an die Schlichtungsstelle des Verkehrsministeriums wenden, sagt Flöckner.