Umwelt

Mehr Rechte für Umweltorganisationen?

Künftig sollen Umweltorganisationen in Bereichen wie Raumordnung, Natur- und Umweltschutz oder auch beim Jagdrecht früher von den Behörden über laufende Verfahren informiert werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der Montag in Begutachtung geht. Umwelt-NGOs pochen auf die Umsetzung einer EU-Vorgabe.

Eigentlich hätte das Land Salzburg diese EU-Vorgabe schon vor Jahren erfüllen sollen. Nun soll ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung gehen. Demnach sollen Umweltorganisationen in Zukunft im Bundesland Salzburg Beteiligtenstellung bei Verfahren in Europaschutzgebieten haben. Auch bei anderen Bescheiden können sie wegen Artenschutzrechtlicher Bedenken bei Tieren und Pflanzen Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof einbringen.

Der entsprechende Entwurf geht heute in Begutachtung sagt Natur-Landesrätin Maria Hutter (ÖVP): „Ich glaube, wir haben in Salzburg einen sehr guten Weg gefunden, mir war es wichtig mit allen Beteiligten Gespräche zu führen, sowohl mit den NGOs selbst, aber auch mit der Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, aber auch mit Experten im Naturschutz, die den Handlungsbedarf aus der Praxis kennen.“

Umsetzung nach Vertragsverletzungsverfahren

Damit sollen Bestimmungen der europäischen Aarhus Convention umgesetzt werden, der Österreich 2005 beigetreten ist. Diese wurden allerdings im nationalen Recht nicht umgesetzt – zuständig dafür sind die Bundesländer. Deshalb läuft seit 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich.