Gericht

Ermittlungsverfahren nach Schüssen von Balkon

Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gegen jenen Salzburger Gemeindepolitiker anhängig, der vor rund zwei Wochen vom Balkon seiner Wohnung im Flachgau mehrere Schüsse abgefeuert hat. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Ob mit den Schüssen vom Balkon auch ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt wurde, wird derzeit geprüft, bestätigt der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft Marcus Neher gegenüber der Austria Presse Agentur (APA): „Zur endgültigen rechtlichen Beurteilung warten wir noch auf den abschließenden Bericht der Kriminalpolizei.“ Ob der Salzburger also strafrechtlich belangt wird, ist daher noch nicht geklärt. Nun müsse man den abschließenden Polizeibericht abwarten und prüfen, was die Beweisaufnahme ergeben hat, ergenzt Neher.

Nach Schüssen aus der FPÖ ausgeschlossen

Der 57-jährige Kommunalpolitiker soll im betrunkenen Zustand 29 Schüsse auf die imaginären Gesichter von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz abgegeben haben. Angeblich soll er aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers geschossen haben. Der Vorfall löste einen Polizeieinsatz mit Unterstützung der Cobra aus. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, der FPÖ-Politiker wurde nach dem Vorfall von der Partei ausgeschlossen – mehr dazu in: FPÖ-Politiker schoss vom Balkon (salzburg.ORF.at; 12.7.2019)

Der Mann wurde zunächst festgenommen, aber noch am selben Tag auf freien Fuß gesetzt. Schließlich wurde er von einem Amtsarzt in eine Klinik eingewiesen, die er laut seinem Anwalt Michael Hofer Ende der Vorwoche verlassen hat. Gegen den Kommunalpolitiker, der eine Waffenbesitzkarte besaß, ist nach der Tat ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden. Seine Waffen – ein Revolver, ein Gewehr und eine Schreckschusspistole – wurden samt Munition von der Polizei sichergestellt.