380-kV-Freileitung
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Politik

380 kV-Streit: Gegner hoffen wieder auf EU

Die Gegner der geplanten 380-KV-Leitung verspüren jetzt Rückenwind durch eine Entscheidung der EU-Komission. Diese leitet nach einer Anzeige der Gemeinden Koppl und Eugendorf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein.

EU-Vorschriften über strategische Umweltprüfungen in österreichischen Gesetzen seien nicht berücksichtigt worden, lautet der Vorwurf. Konkret geht es um österreichische Gesetze für die Strom- und Gasversorgung. Dort fehlt die im europäischen Recht vorgeschriebene „strategische Umweltprüfung“, die bei Großprojekten frühzeitig durchgeführt werden muss.

Da eine solche bei der geplanten 380-KV Leitung nicht durchgeführt worden ist, hatten die Leitungsgegner bereits im Jahr 2014 Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und seien jetzt erfolgreich, sagt der Koppler Bürgermeister Rupert Reischl (ÖVP).

„Verspüren Rückenwind, weil Kommission uns bestätigt“

„Wir verspüren auf jeden Fall Rückenwind, weil wir in unserer Meinung bestätigt worden sind. Und dass die Europäischen Kommission sich entschieden hat, uns zu bestätigen, ist sehr wichtig und ist im laufenden Verfahren mit Sicherheit anzuwenden“, betont Reischl.

Die Gemeinden Koppl und Eugendorf sowie die beiden Bürgerinitiativen sehen in der EU-Entscheidung ein deutliches Signal zu ihren Gunsten für das laufende Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof.

Projektbetreiber sieht keine Auswirkung auf den Bau

Der Projektbetreiber Austria Power Grid, der die 380-KV-Leitung errichten will, sieht durch die EU-Entscheidung keine Auswirkung auf den Bau. Derzeit gebe es keine Rechtsgrundlage für eine strategische Umweltprüfung, und das Projekt sei bereits durch die Umweltverträglichkeitsprüfung begutachtet worden, argumentiert APG-Projektleiter Wolfgang Hafner.